Renovierung durchgeführt? Muss der Installateur eine Konformitätserklärung über Elektrik- Wasser- Gas etc. ausstellen?

  • 3 Minuten Lesezeit

Sie haben oder möchten Ihre Immobilie in Italien renovieren lassen? Worauf Sie unbedingt achten sollten.


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Zweck der Dichiarazione di conformità

Die Dichiarazione di conformità degli impianti (Konformitätserklärung für Anlagen) ist ein in Italien gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das bestätigt, dass eine technische Anlage (z. B. Elektro-, Wasser- oder Gasanlage) ordnungsgemäß installiert wurde und den geltenden gesetzlichen und technischen Vorschriften entspricht.

Rechtliche Absicherung

Sie dokumentiert, dass die Arbeiten nach den Anforderungen der Normen und Gesetze ausgeführt wurden.

Der Installateur übernimmt die Verantwortung für die Sicherheit und die ordnungsgemäße Installation der Anlage.

Sicherheitsgarantie

Die Erklärung bescheinigt, dass die Anlage sicher ist und keine Gefährdung für Personen oder Sachen darstellt.

Erforderlich für weitere Verfahren

Die Konformitätserklärung ist oft eine Voraussetzung für die Beantragung von behördlichen Genehmigungen oder für den Anschluss an öffentliche Versorgungsnetze (z. B. Strom, Gas, Wasser).

Haftung des Installateurs

Mit der Ausstellung der Dichiarazione di conformità übernimmt der Installateur eine zivilrechtliche und in manchen Fällen auch strafrechtliche Haftung bei Schäden oder Unfällen, die auf fehlerhafte Installationen zurückzuführen sind.

Wann wird sie benötigt?

  • Bei der Neuinstallation von Anlagen.
  • Bei wesentlichen Änderungen oder Modernisierungen bestehender Anlagen.
  • Beim Verkauf von Immobilien, um die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten.

Die Dichiarazione di conformità ist somit ein unverzichtbares Dokument, das sowohl die Rechte des Kunden als auch die Pflichten des Installateurs klar definiert und Sicherheit sowie Transparenz gewährleistet. Sie sollte stets sowohl bei Renovierungen einer Immobilie vom Bauunternehmer oder Elektriker etc., als auch bei Kauf eines Hauses in Italien vom Verkäufer verlangt werden.


Kann der Installatuer die Ausstellung einer solchen Konformitätserklärung verweigern oder dafür einen Aufpreis verlangen?

Die Antwort lautet grundsätzlich: NEIN.

Die „Dichiarazione di conformità“  ein essenzielles Dokument, das belegt, dass eine Installation (z. B. Elektro-, Wasser- oder Gasanlagen) fachgerecht und gesetzeskonform durchgeführt wurde. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Installateur gesetzlich verpflichtet (Art. 7. des D.M. n. 37 v. 22.01.2008), diese Erklärung auszustellen – unabhängig davon, ob der Kunde die Rechnung bereits beglichen hat.

Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Verweigert der Kunde ohne triftigen Grund die Zahlung, kann das Unternehmen die Herausgabe der Erklärung u. U. rechtmäßig verweigern. Dies wurde durch Gerichtsentscheidungen bestätigt.

Fazit

  • Zahlen Sie die vereinbarten Beträge pünktlich, um Verzögerungen bei der Aushändigung der Konformitätserklärung zu vermeiden. Sollte die Erklärung trotz Zahlung verweigert werden, haben Sie rechtliche Ansprüche.
  • Nutzen Sie vertragliche Regelungen wie gestaffelte Zahlungen (z. B. nach Baufortschritt) und klare Klauseln zu Konsequenzen bei Zahlungsverzug, um rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Das Verweigern der Herausgabe der Konformitätserklärung ist nur in Ausnahmefällen zulässig und sollte gut begründet sein.


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Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung oder Empfehlung dar. Wir sind bemüht die gemachten Angaben und Informationen stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Eine Gewähr oder Haftung hierfür ist ausgeschlossen. Aufgrund regionaler Unterschiede und potenzieller Gesetesaenderungen sollte stets eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt eingeholt werden. Für eine qualifizierte Rechtsberatung oder weitergehende Informationen steht Ihnen Herr Hosse und das reliaLex Team gerne zur Verfügung.

Foto(s): pixabay

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