Renovierungsverpflichtungen beim Mietauszug: Was Sie wissen müssen

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Jedes Jahr ziehen Millionen von Menschen in Deutschland um, und dabei taucht oft die Frage auf: "Muss ich meine Wohnung bei Auszug renovieren?" Viele Mieter fühlen sich unsicher, wenn es um ihre Pflichten zur Renovierung bei Auszug geht, insbesondere wenn der Vermieter spezifische Anforderungen stellt, wie das Streichen der Wände oder das Abschleifen von Parkettböden.

In diesem Artikel klären wir auf, was Mieter wirklich tun müssen und wo die rechtlichen Grenzen liegen, wenn es um Renovierungen bei Auszug geht.

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Wer ist für die Renovierung zuständig?

Grundsätzlich liegt die Instandhaltungspflicht einer Wohnung beim Vermieter. Dies ist im Mietrecht verankert, das besagt, dass der Vermieter die Wohnung in einem geeigneten Zustand für den Mietgebrauch überlassen und erhalten muss. Allerdings können im Mietvertrag bestimmte Renovierungsarbeiten auf den Mieter übertragen werden, etwa durch eine Schönheitsreparatur- oder Kleinreparaturklausel.

Was sind Schönheitsreparaturen?

Schönheitsreparaturen umfassen in der Regel Arbeiten wie das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken von Wänden und Decken, das Streichen von Türen und Fenstern von innen sowie das Streichen von Fußböden und Heizkörpern. Zu beachten ist, dass nicht jede Schönheitsreparaturklausel wirksam ist. Klauseln, die den Mieter zu unangemessenen oder zu häufigen Renovierungen verpflichten, sind oft unwirksam.

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Was passiert bei einer unrenoviert übernommenen Wohnung?

Wenn Sie eine Wohnung in einem unrenovierten Zustand übernommen haben, sind Sie nicht verpflichtet, diese bei Auszug renoviert zu übergeben. Dies hat der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung klargestellt. Wichtig ist hierbei, dass der Zustand der Wohnung bei Einzug dokumentiert wird, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.

Was, wenn Sie nicht renovieren?

Verweigern Sie die Renovierung bei Auszug, obwohl diese im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde, können Schadensersatzforderungen des Vermieters auf Sie zukommen. Um dies zu vermeiden, sollten Sie genau prüfen, welche Verpflichtungen Sie tatsächlich haben.

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Unwirksame Renovierungsklauseln

Viele Mietverträge enthalten unwirksame Klauseln, die Mieter nicht erfüllen müssen. Dazu gehören starre Fristen für Renovierungen, Farbvorgaben durch den Vermieter oder die Verpflichtung zur Endrenovierung, unabhängig vom Zustand der Wohnung. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Klausel in Ihrem Mietvertrag wirksam ist, empfiehlt sich eine rechtliche Beratung.

Fazit

Die Pflicht zur Renovierung bei Auszug hängt stark von den Vereinbarungen im Mietvertrag ab. Nicht jede Renovierungsanforderung des Vermieters ist rechtens. Mieter sollten sich über ihre Rechte informieren und bei Unsicherheiten professionellen Rat einholen. So können unnötige Kosten und Streitigkeiten vermieden werden, und der Auszug aus der alten Wohnung wird zu einem weniger belastenden Erlebnis.

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RA Schleifer

Rechtsanwalt

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