Rente wegen Erwerbsminderung – 55.000 Euro Nachzahlung und monatlich 1.900 Euro

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„Danke für Ihren Einsatz, Herr Penteridis!“, freut sich eine Mandantin. Wir haben für sie gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund geklagt. Sie erhält nun für drei Jahre eine Renten-Nachzahlung von 55.000 Euro und eine monatliche Rente von knapp 1.900 Euro.

Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung hatte zunächst keinen Erfolg

Unsere Mandantin hat erhebliche orthopädische Beeinträchtigungen. Sie ist seit 2013 arbeitslos und beantragte im Jahr 2016 eine Rente wegen Erwerbsminderung.  „Der Antrag hatte keinen Erfolg“, berichtet Rechtsanwalt Penteridis. Der Fachanwalt für Sozialrecht ergänzt: „Die Rentenkasse wies den Antrag mit einem Standard-Schreiben zurück. Unsere Mandantin legte selbst Widerspruch ein – erfolglos“.

Für die Klage beauftragte die Mandantin unsere Kanzlei

Der nächste Schritt war die Klage. Hierzu beauftragte die Mandantin unsere Kanzlei. „Wir haben die Klage umfangreich begründet. Auf dieser Grundlage setzte das Sozialgericht Detmold zwei Gutachter ein, die unabhängig waren“, erzählt Penteridis, der auch Fachanwalt für Medizinrecht ist. Das Ergebnis der Sachverständigen war eindeutig: Unsere Mandantin könne nur noch halbtags (max. 4 Stunden pro Tag) arbeiten. 

Arbeitsmarktrente: Anspruch auf volle Rente bei verschlossenem Arbeitsmarkt

Die Folge wäre eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Jedoch hat unsere Mandantin Anspruch auf eine sogenannte Arbeitsmarktrente. Penteridis: „Menschen, die nicht mehr als 6 Stunden täglich erwerbsfähig sein können, erhalten eine volle Erwerbsminderungsrente (Arbeitsmarktrente), wenn das verbliebene Restleistungsvermögen wegen Arbeitslosigkeit nicht in Erwerbseinkommen umgesetzt werden kann bzw. wenn ein entsprechender Arbeitsplatz nicht vermittelt werden kann.“

Mit anderen Worten: Liegt rein medizinisch eine teilweise Erwerbsminderung, also ein Restleistungsvermögen von mehr als 3 und unter 6 Stunden vor, kann eine volle Erwerbsminderungsrente – eine Arbeitsmarktrente – geleistet werden, wenn dem Versicherten kein geeigneter Teilzeitarbeitsplatz angeboten werden kann.

Mandantin freut sich über die Nachzahlung und die monatliche Rente

„So war es hier“, stellt der Anwalt klar, der auch Fachanwalt für Versicherungsrecht ist. „Darauf haben wir das Gericht hingewiesen. Die Folge: Die Rentenkasse hat ohne Umschweife die Rente anerkannt und 55.000 Euro nachgezahlt. Unsere Mandantin erhält außerdem nun monatlich knapp 1.900 Euro“, freut sich der Rechtsanwalt aus dem Kreis Paderborn, der bundesweit tätig ist.

Der Fall stellt unter Beweis: Lassen Sie Entscheidungen der Deutschen Rentenversicherung von einer Rechtsanwältin/von einem Rechtsanwalt überprüfen. Wenden Sie sich am besten an einen Fachanwalt für Sozialrecht. In unserer Kanzlei arbeiten drei Fachanwälte für Sozialrecht – und wir sind auch Fachanwälte für Medizinrecht, was für solche Fälle hilfreich sein kann.

Aktenzeichen: Sozialgericht Detmold – S 17 R 557/18

www.melzer-penteridis.de

Foto(s): @Pixabay.com

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