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Rentner wegen Verstoß gegen das Waffengesetz zu erheblicher Geldstrafe verurteilt

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Das Amtsgericht München hat mit einem Urteil vom 02.03.2016 einen 71-jährigen Angeklagten wegen unerlaubten Waffenbesitz zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 40 Euro, also insgesamt 5200 Euro, verurteilt.

Im zugrunde liegenden Verfahren bewahrte der in der Nähe von München wohnhafte angeklagte Rentner in seiner Wohnung in einem Tresor einen Revolver der Firma Smith & Wesson und eine Selbstladepistole der Firma Fabrique Nationale auf. Er besaß nicht die hierfür erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis.

Nur durch einen Zufall wurden die Waffen entdeckt. Während einer Streitigkeit im Straßenverkehr soll der Angeklagte einem Fußgänger mitgeteilt haben, dass er eine Waffe dabei hätte. Daraufhin wurde die Polizei informiert, die schließlich in der Wohnung des Angeklagten die beiden Schusswaffen sicherstellte.

Der Rentner legte im Rahmen der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht München ein Geständnis ab und zeigte sich ansonsten auch einsichtig. Der Strafrichter verhängte hier schließlich eine Geldstrafe in Höhe von 5200 Euro. Dabei wurde zugunsten des Angeklagten berücksichtigt, dass es bisher noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Ebenfalls wurde seine Multiple-Sklerose-Erkrankung berücksichtigt.

Zur Einwirkung auf ihn oder wegen der Tat selbst hielt das Gericht daher die Verhängung einer Freiheitsstrafe (wie in ähnlichen Fällen üblich) für nicht notwendig.


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