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Rhein Inkasso-Forderung nach Abmahnung

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Abmahnung Rainer Munderloh Rhein Inkasso

Wegen der Forderung aus vergangenen Abmahnungen fordert das Unternehmen Rhein Inkasso derzeit Geldbeträge in Höhe von 2065,94 Euro von Internetanschlussinhabern. In der Regel geht die Forderung aus weit zurückliegenden Abmahnfällen hervor. Viele der Empfänger der Post von Rhein Inkasso haben auf die Abmahnung von Rainer Munderloh damals nicht oder nicht ausreichend reagiert. Viele dieser Abgemahnten haben auf eine anwaltliche Vertretung verzichtet. Sicherlich schien diese Vorgehensweise damals zeitgemäß und richtig. Nun jedoch – mit dem Auftreten der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH – zeigt sich das Gegenteil. Auftraggeber des Inkasso-Verfahrens ist das Unternehmen RGF Productions Limited aus Dublin. Diese Firma hält die Rechte an einer Vielzahl von Erotikfilmen.

Was wird von Rhein Inkasso gefordert?

Die Forderung besteht aus drei Bestandteilen:

  1. Schadenersatz wegen Verstoßes gegen das Urhebergesetz in Höhe von 1653,30 Euro. Oftmals liegt die Abmahnung mehrere Jahre zurück.
  2. Verzugszinsen in Höhe von 197,64 (Dieser Anteil variiert und ist hier nur beispielhaft für einen etwa zweieinhalbjährigen Zeitraum genannt).
  3. Inkassokosten in Höhe von 215,00 Euro.

Gegen die Forderung von Rhein Inkasso kann sich der Betroffen wehren. Wichtig hierbei ist, die Frist einzuhalten und die Angelegenheit grundlegend anzufechten. Es muss hinterfragt werden, ob die Hauptforderung überhaupt korrekt ist. Von dieser leiten sich dann die Verzugszinsen und Inkassokosten ab, die in einem weiteren Schritt kritisch hinterfragt werden sollten. Ziel einer Verteidigung durch einen Anwalt im Kampf gegen Rhein Inkasso ist es, die Forderung in Höhe von 2065,94 zurückzuweisen. Ob und wie das möglich ist, dazu berät Dr. Wachs im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. Gerne können sich Empfänger einer Forderung von Rhein Inkasso an Dr. Wachs wenden. Einfach anrufen und wir helfen.

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