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Rhein Inkasso – Schreiben vom Inkassobüro nach Abmahnung der Kanzlei Fareds

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In den letzten Tagen erreichen uns häufig Anfragen von Mandanten bzw. Betroffenen, welche von dem Inkassobüro Rhein Inkasso- und Forderungsmanagement GmbH aus Mannheim angeschrieben wurden. Das Inkassobüro fordert die jeweilig Betroffenen zur Zahlung von unterschiedlich hohen Beträgen auf.

Die von Rhein Inkasso geltend gemachten Forderungen sind jedenfalls in den uns hier vorliegenden Fällen durch eine Abmahnung der Kanzlei Fareds aus Hamburg entstanden und werden nunmehr durch Rhein Inkasso weiter verfolgt.

Wie verhalten Sie sich richtig?

Keinesfalls sollten Sie die Forderung ohne weiteres begleichen.

Wir empfehlen, zunächst einmal die Rechtmäßigkeit der Forderung von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

Wir empfehlen aber auch, die Sache ernst zu nehmen und nicht einfach zu ignorieren.

Sollten auch Sie ein Aufforderungsschreiben von Rhein Inkasso erhalten haben und womöglich in den letzten Jahren ein Abmahnschreiben der Kanzlei Fareds aus Hamburg erhalten haben, lohnt es sich, zu überprüfen, ob die seinerzeit von Fareds ausgesprochene Abmahnung Ihnen gegenüber berechtigt war oder eben nicht.

In aller Regel handelt es sich um den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung durch Verbreiten urheberrechtlich geschützter Werke wie Filmen oder Musik über Internettauschbörsen. Auf ob Sie am Ende verpflichtet sind, die geforderten Beträge zu zahlen, hängt von diversen Faktoren ab. Insofern verbietet sich auch hier eine allgemeingültige Handlungsempfehlung.

Unsere Empfehlung

Sollten also auch Sie ein Schreiben von Rhein Inkasso erhalten haben, sprechen Sie uns gerne an. Im Rahmen unserer kostenlosen telefonischen Erstberatung werden wir Sie über die Sach- und Rechtslage informieren, Ihnen Risiken aufzeigen und Sie über die entstehenden Kosten aufklären.

Folgende Vorteile bieten wir Ihnen

  • kompetente Beratung von einem Experten im Bereich Filesharing
  • im gesamten Bundesgebiet tätig
  • kostenfreie Ersteinschätzung am Telefon
  • Vertretung zum transparenten Pauschalbetrag, keine versteckten Kosten
  • ein Termin in unserer Kanzlei ist nicht notwendig
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Für weitere Informationen zum Thema Filesharing besuchen Sie gerne unsere Website:

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Wenden Sie sich an uns, wir helfen Ihnen mit unserer Erfahrung aus vielzähligen Filesharing-Verfahren.

Ihre Kanzlei Brehm

– Ihr Experte bei Filesharing-Abmahnungen –


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