Riddick - € 815,00 Waldorf Frommer Abmahnung

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Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Riddick - Überleben ist seine Rache"

Der Filmrechteinhaber Universum Film GmbH, Neumarkter Straße 28, 81673 München, hat die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mit Abmahnungen beauftragt. Die Münchner Kanzlei soll Filesharer zur Unterlassung und zum Schadensersatz von € 815,00 wegen der illegalen Verbreitung des Films „Riddick - Überleben ist seine Rache" in Internettauschbörsen auffordern. Etliche Betroffene haben derartige Schreiben bekommen.

Handelt es sich bei der „Riddick - Überleben ist seine Rache" - Abmahnung um Abzocke oder Betrug?

Keinesfalls. Die Ermittlungsfirma ipoque GmbH kann gerichtsfest belegen, dass der Riddick-Film über den Internet-Anschluss des Abgemahnten angeboten wurde, und zwar mit einer Filesharing-Software. Das Anbieten von Teilen des Films geschieht bereits während des Downloads, kann jedoch auch danach geschehen sein. Dabei ist keine physische Anwesenheit einer Person vor dem PC erforderlich.

Achtung: Nicht vorschnell eine modifizierte Unterlassungserklärung an Waldorf Frommer abgeben!

Hüten Sie sich vor Rechtsanwälten im Internet, die für Sie sofort eine „modifizierte Unterlassungserklärung" abgeben wollen, ohne den Sachverhalt zu kennen. Geradezu erschreckend ist das Ausmaß der Unwissenheit auch bei Hotlines von Rechtsschutzversichern. Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann in den finanziellen Ruin führen. Höchste Vorsicht ist geboten. Ebenso haarsträubend der Vorschlag einer Berliner Kanzlei, einfach € 150 an die Gegenseite zu überweisen. Durch ein solches Verhalten machen Sie sich jedwede Verteidigung zunichte und werden ein einfaches Opfer für eine Kostenklage der Gegenseite.

Die Anwaltskanzlei Hechler prüft die Notwendigkeit einer Unterlassungserklärung

Eine Analyse Ihres Einzelfalles ist unerlässlich für eine optimale Verteidigung. Der Anschlussinhaber haftet in vielen Fällen NICHT für minderjährige oder volljährige Kinder oder den Ehepartner. Dasselbe gilt, wenn ein WG-Mitbewohner der Täter war. Erfahrungsgemäß ist in 50% der Fälle geben keine Unterlassungserklärung notwendig.

Im Hinblick auf die Kosten von € 815,00 gilt dasselbe: Zwar entscheiden sich ohnehin die meisten Mandanten dazu, keine Zahlung an Waldorf Frommer zu leisten. In vielen Fällen besteht auch keine Notwendigkeit hierzu. Der Bundesgerichtshof hat zur Störerhaftung bereits 2 richtungsweisende Urteile erlassen.

Keine Experimente bei einer Abmahnung - Riddick - Überleben ist seine Rache - Lieber gleich zum Spezialanwalt

Ziel unserer Verteidigung ist die Abwehr der Zahlungsforderungen und des Unterlassungsanspruchs. Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs klären wir, welche Verteidigung für Sie optimal ist.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

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Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de.


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