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„Rio 2 - Dschungelfieber“ - Abmahnung von Waldorf Frommer

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Seit vergangener Woche liegt in unserer Kanzlei eine weitere Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München zur Bearbeitung vor. Die für Abmahnungen im Bereich des Filesharing bundesweit bekannte Kanzlei mahnt in diesem Fall im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem US-Animationsfilm „Rio 2 – Dschungelfieber“ ab. Dem von uns vertretenen Mandanten wird vorgeworfen, den Film über die Internettauschbörse BitTorrent Dritten zum Download angeboten zu haben.

Die Kanzlei wirft unserer Mandantschaft vor, den Film „Rio 2 – Dschungelfieber“ über die BitTorrent-Software heruntergeladen und Dritten zum Download angeboten zu haben. Auf der zweiten Seite der Abmahnung ist aufgelistet, zu welchen Tatzeitpunkten die Rechtsverletzung begangen worden sein soll. Weiter stellt die Kanzlei dar, dass sie aufgrund der ermittelten Rechtsverletzung vor dem zuständigen Landgericht das sogenannte Gestattungsverfahren durchgeführt hat, durch welches der jeweilige Internetprovider zur Herausgabe der Adressdaten, die der ermittelten IP-Adresse zugeordnet werden können, verpflichtet wurde.

Was will Waldorf Frommer von Ihnen?

Die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche lassen sich in Unterlassungsanspruch und Zahlungsansprüche gliedern.

1. Unterlassungserklärung:

Die Kanzlei fordert Sie auf, innerhalb einer relativ kurzen Frist eine Unterlassungserklärung abzugeben. Eine vorgefertigte Unterlassungserklärung ist der Abmahnung bereits beigefügt.

VORSICHT!!!

Immer wieder wird Abgemahnten geraten, jedenfalls eine Unterlassungserklärung abzugeben. Hiervon raten wir ohne umfassende Prüfung des Einzelfalles unbedingt ab. Sofern Sie beispielsweise nicht selbst die Rechtsverletzung begangen haben oder Zweifel an der Richtigkeit der Ermittlungen in Hinblick auf die IP-Adresse bestehen, sind Sie womöglich nicht verpflichtet, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dies hängt konkret von diversen Umständen ab. Zum Beispiel ist maßgeblich, ob weitere Personen den betroffenen Internetanschluss nutzen, wie Ihr Netzwerk gesichert ist, ob Sie die Personen, die Ihren Internetanschluss nutzen, darüber belehrt haben, dass sie keine Rechtsverletzungen über den Anschluss begehen dürfen und vieles mehr.

Unser Tipp:

  • Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorgefertigte Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie von einem fachkundigen Rechtsanwalt prüfen, ob Sie überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben müssen

2. Schadensersatz:

Neben der Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer im Falle der Urheberrechtsverletzung an einem Film einen Schadensersatz in Höhe von EUR 600,00. Ob Sie dem Rechteinhaber, in diesem Fall der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH zum Ersatz eines Schadens verpflichtet sind, hängt ebenfalls von der Sachlage in Ihrem Einzelfall ab.

Sofern Sie die Rechtsverletzung nicht selbst begangen haben, schulden Sie in aller Regel auch keinen Schadensersatz. Unabhängig davon muss geprüft werden, ob ein Schadensersatz in Höhe von EUR 600,00 nicht völlig überhöht ist.

Unser Tipp:

  • Auch hier sollten Sie sich darüber aufklären lassen, wie die Sache in Ihrem Fall liegt

3. Aufwendungsersatz (Rechtsanwaltskosten)

Neben den EUR 600,00 Schadensersatz wird von Ihnen der Ersatz der Aufwendungen in Höhe von EUR 215,00 verlangt. Zum Erstatz der Aufwendungen sind Sie nach § 97a UrhG ebenfalls nur verpflichtet, wenn Sie entweder Täter vorgeworfenen Verletzung sind oder Sie pflichtwidrig ermöglicht haben (sog. Störerhaftung). Wann dies der Fall ist, hängt wiederum vom Einzelfall ab.

Unser Tipp:

Lassen Sie sich von uns in einem ersten kostenlosen Telefonat über die Sachlage in Ihrem Abmahnfall aufklären. Wir geben Ihnen eine Einschätzung über Ihre Verteidigungsmöglichkeiten, eventuelle Risiken sowie selbstverständlich einen Überblick zu den Kosten für Ihre Vertretung durch unsere Kanzlei.

Sollten Sie also auch eine Abmahnung von Waldorf Frommer oder einer anderen Abmahnkanzlei erhalten haben, zögern Sie nicht, uns zu anzurufen oder eine E-Mail zu schreiben. Wir rufen gerne zurück.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus unzähligen Vertretungen von Abgemahnten im Bereich der Filesharing-Abmahnungen.

Ihre Kanzlei Brehm


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