RKA Abmahnung – € 800 für "Stronghold Crusader 2" und "This War Of Mine": Was ist zu tun? Wie soll man reagieren?

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Sie haben eine RKA Abmahnung wegen des angeblichen Angebot des PC Spiele „Stronghold Crusader 2“ und „This War Of Mine“ erhalten? Die Koch Media GmbH aus Höfen lässt nun auch Urheberrechtsverletzungen an diesen Spielen mit Abmahnung durch die RKA Rechtsanwälte verfolgen. Betroffene sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und € 800,00 zur Abgeltung aller Forderungen bezahlen.

RKA Abmahnung – Spiel angeblich angeboten

Bereits in den vergangenen Jahren war die Kanzlei RKA Reichelt Klute für die Koch Media GmbH im Bereich Abmahnungen tätig. Es ist nicht bekannt, dass die eingesetzte Ermittlungssoftware fehlerhaft arbeitet, ganz im Gegenteil. Betroffene müssen davon ausgehen, dass tatsächlich jemand eines der Spiele „Stronghold Crusader 2“ oder „This War Of Mine“ wie in der Abmahnung von RKA beschrieben über den Internetanschluss angeboten hat. Oft waren es Kinder, die aus Scham oder Furcht vor Repressalien die Rechteverletzung bzw. den Download/Upload des Spiels nicht zugeben. Vollkommen irrelevant ist, ob die Kinder das Original des Spiels käuflich erworben haben. Dies ist eher ein Indiz dafür, dass sie sich das Spiel vor dem Kauf zu Testzwecken aus dem Internet illegal besorgt haben.

Eine Verteidigung gegen eine RKA Abmahnung hat somit keinen Sinn, wenn man lediglich leugnet, dass eines der Spiele „Stronghold Crusader 2“ oder „This War Of Mine“ in einer Internettauschbörse angeboten wurde.

Wie verteidigt man sich am besten?

Es gibt mittlerweile zahllose Urteile in Filesharing-Sachen, unter anderem 3 Urteile des Bundesgerichtshofes.

Hiernach haften nur der Täter selbst oder der Anschlussinhaber, wenn er sogenannter Störer war. Störer ist derjenige, der andere den Internetanschluss zur Verfügung gestellt und dabei keine Verbote oder Belehrungen ausgesprochen hat. Wer z. B. minderjährige Kinder den Internetzugang nutzen lässt, muss denen jedenfalls die Nutzung von Internettauschbörsen verbieten. Wer diese und andere Pflichten erfüllt hat, haftet als Anschlussinhaber nicht.

Noch besser sieht es aus, wenn vermutlich eines der volljährigen Kinder für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist. Ein Familienvater hat keine Belehrungspflichten gegenüber volljährigen Familienmitgliedern, wenn bislang noch keine Abmahnung ankam. Daher haftet er nicht, wenn eines seiner volljährigen Kinder eines der Spiele „Stronghold Crusader 2“ oder „This War Of Mine“ angeboten hat. Wenn keines der Kinder die Tat zugibt, kann es nach Ansicht vieler Gerichte sein, dass überhaupt niemand haftet.

Was tun, wenn ich unschuldig bin? Keine modifizierte Unterlassungserklärung

Wer nicht als Täter oder Störer haftet, muss weder die oft zitierte modifizierte Unterlassungserklärung abgeben noch etwas bezahlen.

Viele Anwälte raten bei Abmahnungen von RKA standardmäßig zu einer modifizierten Unterlassungserklärung, ohne ihren Mandanten auf die Tragweite hinzuweisen. Wie jede andere ist auch die modifizierte Unterlassungserklärung lebenslang gültig und verpflichtet den Abgemahnten zur Zahlung von Vertragsstrafen ab € 5.000,00. Sollte es also zu einem Verstoß gegen den Unterlassungsvertrag kommen, kann der Abgemahnte schnell finanziell ruiniert sein. Die Rechtslage hat sich in den letzten Jahren ganz erheblich geändert und die Vorgehensweise mit den ausnahmslosen Abgaben von modifizierten Unterlassungserklärungen ist vollkommen überholt.

Kostenlose telefonische Erstberatung bei RKA Abmahnungen

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat hunderte RKA-Abmahnungen bearbeitet und kann für Sie prüfen, ob Sie oder überhaupt irgendjemand in Ihrem Fall haften muss. Die modifizierte Unterlassungserklärung sollte man nur dann abgeben, wenn dies wirklich rechtlich geboten ist.

Nutzen Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite), gerne auch am Wochenende.

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