.rka Abmahnung wegen des Computerspiels "Total War - Rome II" für Koch Media GmbH

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Die Rechtsanwälte .rka aus Hamburg mahnen für die Koch Media GmbH das Computerspiel „Total War - Rome II" ab. Die Koch Media GmbH soll dabei die ausschließlichen Nutzungs- und Vertriebsrechte von Sega Europe Ltd. erworben haben.

Die Abmahnung beinhaltet neben einer Aufforderung zur Zahlung in Höhe von 800,00 EUR auch eine auf Seite 5 befindliche umfangreiche Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. 

Müssen Sie als Anschlussinhaber und Empfänger der Abmahnung bezahlen?

Dies kommt auf die Umstände des Einzelfalles an. Zunächst sollte die Abmahnung auf deren Wirksamkeit geprüft werden. Hierzu bestimmt das Gesetz in § 97a Abs. 2 UrhG:

§ 97a UrhG (Auszug)

(1) ...

(2) Die Abmahnung hat in klarer und verständlicher Weise

1. Name oder Firma des Verletzten anzugeben, wenn der Verletzte nicht selbst, sondern ein Vertreter abmahnt,

2. die Rechtsverletzung genau zu bezeichnen,

3. geltend gemachte Zahlungsansprüche als Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche aufzuschlüsseln und

4. wenn darin eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung enthalten ist, anzugeben, inwieweit die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht.

Eine Abmahnung, die nicht Satz 1 entspricht, ist unwirksam. ...

Danach ist zu prüfen, ob sich die Ansprüche auch gegen den Anschlussinhaber durchsetzen lassen.

Wenn berechtigte Zweifel bestehen und diese anhand von günstigen Angaben erläutert werden, so würden die Ansprüche auch nicht gerichtlich durchgesetzt werden können.  Eine wichtige Bedeutung spielen dabei, die Art und Weise der WLAN-Sicherung, Möglichkeit der Nutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige oder andere Mitbewohner. So haftet der Anschlussinhaber jedenfalls nicht generell für volljährige Kinder oder Ehegatten, die die Rechtsverletzung begangen haben. Einen Täter zu benennen führt in der Regel jedoch zu weit und ist für die Widerlegung der tatsächlichen Vermutung nicht zwingend notwendig.

Sollten auch Sie Fragen zu einer .rka Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in Internettauschbörsen und zu den geforderten Ansprüchen bzw. zu Möglichkeiten der Vorbeugung vor weiteren Abmahnungen haben, so können Sie mich gern kontaktieren, ich vertrete Ihre Interessen bundesweit. Ziel der Vertretung ist eine schnelle und vor allem effektive Abwehr vor zu hohen oder gar unberechtigten Forderungen.

Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner

Telefon: 0341/4925 00-01 (Vertretung bundesweit)
E-Mail Kontakt baumgaertner@bf-law.de
Internet www.rechtsanwalt-baumgaertner.de
www.rechtsanwalt-baumgaertner.de/Filesharing_Abmahnung.html


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