rka Abmahnung wegen "X Rebirth" für die Koch Media

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Sie haben eine .rka Abmahnung wegen des PC Spiels "X Rebirth" der Koch Media GmbH aus Höfen erhalten? Man fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie eine Zahlung von € 800 zur Abgeltung aller Forderungen? Lesen Sie hier weiter, wie eine optimale Verteidigung aussieht.

Abmahnung RKA Rechtsanwälte wegen Filesharings des Computerspiels „X Rebirth“

Die Koch Media GmbH, Höfen, hat wieder die Hamburger Kanzlei RKA Rechtsanwälte beauftragt, das illegale Anbieten (geschieht bereits beim Herunterladen) des Computerspiels „X Rebirth " p2p-Netzwerken mit sog. Abmahnungen zu verfolgen. Die ermittelten Inhaber der Internetanschlüsse werden von den Anwälten aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und zur Erledigung der finanziellen Ansprüche einen Betrag von € 800,00 zu bezahlen.

RKA Abmahnung – Abzocke oder Betrug?

Keinesfalls sollten Sie die Abmahnung der rka Rechtsanwälte als Betrug oder Abzocke abtun. Sie müssen davon ausgehen, dass jemand – vermutlich ein Kind – das Computerspiel "X Rebirth" in einem Peer-to-Peer-Netzwerk im Internet heruntergeladen und dabei – wenn auch eventuell versehentlich – angeboten hat. Hierdurch wurde das Spiel unerlaubt in einer Internettauschbörse illegal angeboten. Nehmen Sie die Abmahnung also ernst. Die Hamburger Kanzlei sitzt gegenüber dem Landgericht Hamburg und hat somit keinen großen Aufwand, gegen den Anschlussinhaber ein einstweiliges Verfügungsverfahren durchzuführen.

Unterlassungserklärung = Lebenslanger Unterlassungsvertrag

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. warnt vor der vorschnellen Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, wie sie viele Anwälte raten. Jede (auch die modifizierte) Unterlassungserklärung ist lebenslang (nicht nur 30 Jahre!) gültig und kann bei jedem Verstoß dagegen, also bei einem zukünftigen Download/Upload eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 auslösen. Die Vertragsstrafen können sich bei mehreren Verstößen somit locker auf über € 10.000,00 oder mehr summieren und den Normalverdiener schnell in die Gefahr einer Privatinsolvenz bringen.

3 gute Gründe, die gegen eine modifizierte Unterlassungserklärung sprechen:

  • Bessere Verteidigungsmöglichkeiten bei einer Kostenklage
  • Kein lebenslanges Risiko einer Vertragsstrafe
  • Kein Schuldeingeständnis

Haftet der Anschlussinhaber automatisch für seine Kinder?

Nein. Der Anschlussinhaber haftet z. B. nicht, wenn volljährige Kinder den Internetanschluss nutzen und die Tat begangen haben. Bei minderjährigen Kindern kommt eine Haftung in Frage, wenn man diesen das Filesharing nicht verboten hat.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. prüft gerne in einem kostenlosen Erstgespräch, ob der Anschlussinhaber haftet. Oft ist alles gar nicht so schlimm, wie es auf den ersten Blick aussieht. In vielen Fällen haftet der Anschlussinhaber nicht.

Rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch an. Gerne können Sie uns von Montag bis Sonntag zwischen 8 und 20 Uhr erreichen:

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66.

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