rka klagt für Koch Media GmbH Forderungen aus 2014 ein

  • 2 Minuten Lesezeit

Mahnverfahren

Wie schon in den letzten Jahren haben die großen, für Filesharing-Abmahnungen bekannten Kanzleien, rechtzeitig vor dem Jahreswechsel im großen Stil gerichtliche Mahnbescheide gegen Abgemahnte beantragt. Zu nennen wären hier insbesondere die Anwälte der Hamburger Kanzlei rka. In der Regel ging der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens ein letztes, außergerichtliches Aufforderungsschreiben voraus. Wurde darauf nicht reagiert und keine Zahlung geleistet, beantragte rka beim zuständigen Mahngericht in Wedding einen Mahnbescheid.

Geltend gemacht werden nunmehr Forderungen aus dem Jahr 2014. Das liegt einzig und allein daran, dass ein Teil dieser Forderungen zum Jahresende zu verjähren droht. Ein gerichtlicher Mahnbescheid hemmt die Verjährung.

Üblicherweise verlangt die Kanzlei rka für die urheberechtlich unzulässige Nutzung eines Spiels der Koch Media GmbH (z.B. Dead Island, Metro Last Light, Saints Row IV) Schadensersatz von 900 EUR. Hinzukommen Anwaltskosten von 964,60 EUR, so dass sich die Gesamtforderung in der Regel mit 1.884,60 EUR berechnet. Hinzu kommen Zinsen und Verfahrenskosten. Nicht selten ergeben sich somit Forderungen im Bereich von 2.300 bis 2.500 EUR. Viel Geld, das man oft nicht mal eben so herumliegen hat.

Widerspruch

Reagierte der Empfänger des Mahnbescheids darauf nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen mit einem Widerspruch, wird rka umgehend einen Vollstreckungsbescheid beantragt haben. Es droht dann die sofortige Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher.

Wurde hingegen Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt, besteht nun die Möglichkeit, den Anspruch aus dem Mahnverfahren in Form einer Klage geltend zu machen – und das macht rka auch regelmäßig. Betroffene erhalten daher in der Regel binnen weniger Wochen nach ihrem Widerspruch eine Klageschrift bzw. Anspruchsbegründung. Darüber wird dann vor dem zuständigen Amtsgericht verhandelt – und wer sich nicht spätestens dann um anwaltlichen Beistand kümmert, hat sehr schlechte Aussichten.

Anspruchsbegründungen

In diesen Tagen und Wochen erhalten nun viele Abgemahnte, die gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt haben, die gerichtliche Anspruchsbegründung in Klageform.

Es ist spätestens jetzt ratsam, anwaltlich abklären zu lassen, ob es Erfolgsaussichten für die Verteidigung gegen die Forderungen der Koch Media GmbH gibt. Auf dieser Grundlage können Betroffene dann entscheiden, ob das gerichtliche Verfahren durchgezogen werden soll - oder ob es sinnvoll ist, mit den Anwälten von rka einen Vergleich auszuhandeln. In der Regel kann nämlich auch nach Erhalt der Klage bzw. Anspruchsbegründung noch ein Vergleich mit der Gegenseite ausgehandelt werden, der den Abgemahnten günstiger kommt als eine verlorene Klage. Es lassen sich oft einige Hundert Euro sparen.

Beratung und Vertretung

Ich habe in den letzten Jahren zahlreiche Betroffene außergerichtlich und gerichtlich beraten und vertreten. In den meisten Fällen wurde entweder eine vergleichsweise Einigung erzielt oder die Forderungen erfolgreich zurückgewiesen.

Wenn Sie eine Klage über eine Forderung der Koch Media GmbH erhalten haben, die Sie bestreiten möchten, setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung. Ich prüfe dann gerne die Erfolgsaussichten einer Rechtsverteidigung und erläutere Ihnen die bestehenden Möglichkeiten und Kostenrisiken.

Unterlagen (Abmahnungen, Schriftverkehr, Klagebegründung) können Sie mir per Fax oder per E-Mail unverbindlich zukommen lassen. Kosten entstehen erst mit einer Beauftragung.

Bitte beachten Sie unbedingt die nach Zustellung einer Klage vom Gericht gesetzten Fristen!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten