rka Reichelt Klute Aßmann – Abmahnung für Koch Media

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Die Kanzlei RKA Reichelt Klute Assmann hat Abmahnungen für Koch Media wegen der Computerspiele „Metro: Last Light", „Hitman Absolution", „Sleeping Dogs", „Tomb Raider", „Dead Island" und „Dead Island Riptide" verschickt. Was Sie jetzt tun müssen:

Abmahnung RKA mit € 1.500- oder € 800-Forderung erhalten?

Momentan sind Abmahnungen der Hamburger Kanzlei RKA Reichelt Klute Aßmann für deren Auftraggeber Koch Media Österreich und Koch Media Deutschland in Umlauf. Adressaten sind die Inhaber von Internetanschlüssen, über deren Anschluss ein illegales Uploadangebot festgestellt wurde.

Gegenstand der Abmahnungen sind die Verbreitung der PC-Spiele „Metro: Last Light", „Hitman Absolution", „Sleeping Dogs", „Tomb Raider", „Dead Island" und „Dead Island Riptide" in p2p-Netzwerken (Internettauschbörsen). Je nach Computerspiel bzw. Rechteinhaber werden € 800,00 oder € 1.500,00 als Schadensersatz sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert.

Haftet der Anschlussinhaber grundsätzlich bei Filesharing-Abmahnungen?

Nein. Der Anschlussinhaber haftet nicht grundsätzlich, man vermutet jedoch zunächst, dass er der Täter war. Schließlich ist es sein Internetanschluss. Diese Vermutung ist jedoch entkräftet, wenn Dritte den Anschluss mitnutzen. Dann besteht zumindest die Möglichkeit einer Dritttäterschaft.

Selbst, wenn Dritte für den Upload verantwortlich sind, kann die (Störer-) Haftung des Anschlussinhabers entfallen. Der Anschlussinhaber haftet nämlich nicht unbegrenzt für Urheberrechtsverletzungen Dritter, sondern nur dann, wenn er zumutbare Pflichten verletzt hat. Diese Pflichten variieren je nach Bezug des Abgemahnten zum Täterkreis.

So haftet der Anschlussinhaber nach vielerlei Ansicht nicht für Ehepartner oder volljährige Kinder, und zwar ohne Prüfpflichten. Anders z. B., wenn der Anschlussinhaber regelmäßig LAN-Partys mit mehreren Freunden veranstaltet Je nach Einzelfall ist entscheidend, welche Pflichten bestanden haben und ob der Anschlussinhaber die Pflichten verletzt hat.

Machen Sie keine Experimente

Die Rechtslage ist kompliziert. Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist lebenslang gültig und kann Vertragsstrafen von über € 5.000,00 auslösen.

Der Gang zum spezialisierten Rechtsanwalt lohnt sich immer. Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch und sagen Ihnen, ob Sie überhaupt eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben müssen. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen, darunter etliche der Kanzlei RKA aus Hamburg.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Erfahrung mit mehr als 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Umkomplizierte, bundesweite Vertretung
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Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.abmahnungs-abwehr.de.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist ein seit 5 Jahren auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen tätiger und erfahrener Anwalt. Er hat über 17.000 Filesharing-Opfer vertreten.


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