RNH/ NHR Übergangsmaßnahmen und neue Steueranreize in Portugal

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Ende 2023 verabschiedete das portugiesische Parlament erfolgreich das Haushaltsgesetz für 2024 und signalisierte damit die Beendigung des «nicht gewöhnlichen ansässiger» (non-habitual resident – NHR / residente não habitual - RNH) Programms. Der verabschiedete Haushalt sieht nicht nur die Beendigung des NHR vor, sondern enthält auch eine «Besitzstandsklausel», die berechtigte Erwartungen schützen soll. Darüber hinaus führt das Gesetz ein neues Anreizsystem ein, das speziell auf Personen zugeschnitten ist, die ihren Wohnsitz nach Portugal verlegen, sowie Anreize zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und Innovation. Da nun der endgültige Text bekannt ist, ist es möglich, die wichtigsten Änderungen kurz zusammenzufassen.

Ab dem 1. Januar 2024 ist die NHR-Regelung nicht mehr für neue Einwohner offen. Personen, die bereits unter der bestehenden NHR-Regelung registriert sind, werden jedoch bis zum Ablauf der gesetzlich festgelegten 10-Jahres-Frist weiterhin von deren Bestimmungen profitieren. Dies gilt für alle Steuerzahler, die bis zum 31. Dezember 2023 offiziell als in Portugal steuerlich ansässig anerkannt sind (einschließlich Tätigkeiten mit wirtschaftlichem Mehrwert, die vom Steuersatz von 20% profitieren).

Für Steuerzahler, die im folgenden Jahr offiziell steuerlich ansässig werden und sich bis zum 31. Dezember 2024 registrieren lassen, gilt eine besondere «Besitzstandsklausel» für die NHR-Regelung, die es ihnen ermöglicht, sich noch für die vorherige NHR-Regelung zu qualifizieren. Um diese Sonderregelung in Anspruch nehmen zu können, muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein (Artikel 236, Nummer 3, des Haushaltsgesetz für 2024):

  • Ein bis zum 31. Dezember 2023 unterzeichneter Arbeits- oder Entsendungsvertrag (oder ein Arbeits- oder Entsendungsvertrag) für Aktivitäten in Portugal;
  • Ein Mietvertrag oder eine andere Art von Vereinbarung über die Nutzung oder den Besitz von Immobilien in Portugal, die vor dem 10. Oktober 2023 (dem Tag, an dem der Rückzug der NHR offiziell angekündigt wurde) abgeschlossen wurde;
  • Vor dem 10. Oktober 2023 abgeschlossener Reservierungs- oder Vorvertrag für den Erwerb von Immobilien in Portugal;
  • Anmeldung oder Einschreibung von Angehörigen an einer portugiesischen Bildungseinrichtung bis zum 10. Oktober 2023;
  • Besitz eines bis zum 31. Dezember 2023 gültigen Aufenthaltsvisums oder einer Aufenthaltserlaubnis; oder
  • Einleitung des Verfahrens zur Erlangung eines Aufenthaltsvisums oder einer Aufenthaltserlaubnis bei den zuständigen Stellen bis zum 31. Dezember 2023 in Übereinstimmung mit dem geltenden Einwanderungsgesetz.

Was den neuen Steueranreiz für wissenschaftliche Forschung und Innovation betrifft, so können Personen, die am oder nach dem 1. Januar 2024 nach Portugal umziehen und nach portugiesischem Recht steuerlich ansässig werden, einen besonderen Steueranreiz für wissenschaftliche Forschung und Innovation in Anspruch nehmen. Dies gilt, wenn sie in keinem der vorangegangenen fünf Jahre in Portugal ansässig waren. Der Steueranreiz gilt für Personen, die in den folgenden Bereichen tätig sind:

  • Lehre im Hochschulbereich und wissenschaftliche Forschung, einschließlich wissenschaftlicher Beschäftigung in Einrichtungen, Strukturen und Netzwerken innerhalb des nationalen Wissenschafts- und Technologiesystems sowie Positionen und Mitglieder von Leitungsgremien in Einrichtungen, die als Technologie- und Innovationszentren gesetzlich anerkannt sind;
  • Qualifizierte Positionen und Mitglieder von Leitungsgremien in Unternehmen, die unter die vertraglichen Vorteile für produktive Investitionen fallen, gemäß Kapitel II des portugiesischen Investitionssteuergesetzes;
  • Hochqualifizierte Berufe, wie sie in einem Ministerialerlass definiert sind, in Unternehmen, die im Jahr der Aufnahme ihrer Tätigkeit oder in den vorangegangenen fünf Jahren bedeutende Anträge gestellt haben und von der Steuerregelung zur Investitionsförderung (RFAI) gemäß des portugiesischen Investitionssteuergesetzes profitieren. Dazu gehören auch Industrie- und Dienstleistungsunternehmen (mit Aktivitäten in per Ministerialerlass festzulegenden Bereichen), die im Jahr der Aufnahme ihrer Tätigkeit oder in den beiden vorangegangenen Jahren mindestens 50% ihres Umsatzes exportieren;
  • Andere qualifizierte Positionen und Mitglieder von Führungsgremien in Unternehmen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, die von der AICEP oder der IAPMEI (öffentliche Investitionsagenturen) als bedeutend für die nationale Wirtschaft anerkannt sind, insbesondere für die Anziehung produktiver Investitionen und den Abbau regionaler Asymmetrien;
  • Personal für Forschung und Entwicklung, dessen Kosten für das F&E-Steueranreizsystem nach dem Investitionssteuergesetz in Frage kommen;
  • Positionen und Mitglieder von Führungsgremien in Unternehmen, die nach dem portugiesischen Start-Up Gesetz als Start-Ups zertifiziert sind; oder
  • Positionen oder andere Tätigkeiten, die von steuerlich Ansässigen in den autonomen Regionen der Azoren und Madeira ausgeübt werden, unter Bedingungen, die durch ein regionales Dekret festgelegt werden.

Ein Steuerzahler, der sich ab 2024 als neuer Steueransässiger qualifiziert und eine der oben genannten Positionen einnimmt, kann für einen ununterbrochenen Zeitraum von 10 Jahren einem Sondersteuersatz von 20% auf Arbeits- oder Unternehmereinkommen aus den genannten Tätigkeiten unterliegen. Um die Berechtigung zur Besteuerung im Rahmen dieser Regelung aufrechtzuerhalten, muss der Steuerzahler durchgehend ein aktives Einkommen erzielen, wobei zwischen den förderfähigen Tätigkeiten oder Jobs maximal 6 Monate liegen dürfen.

Diese besondere Steuerregelung ist eine einmalige Gelegenheit und steht nicht Personen offen, die bereits von der NHR-Regelung profitiert haben oder derzeit profitieren oder die Option der teilweisen Befreiung im Rahmen einer Sonderregelung für ehemalige Einwohner gewählt haben.

Außerdem gibt es Anreize für ehemalige Einwohner. Diejenigen, die einmal in Portugal steuerlich ansässig waren und zwischen 2024 und 2026 wieder ansässig werden, können eine Ermäßigung von 50 % auf ihr Arbeits- und Geschäftseinkommen erhalten, wobei die Obergrenze bei 250.000,00 € liegt. Diese Erleichterung gilt für fünf Jahre und ausschließlich für ehemalige Steuerbürger, die in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung nicht in Portugal steuerlich ansässig waren. Außerdem kann diese Erleichterung nicht mit einer anderen steuerlichen Sonderregelung kombiniert werden. Auch dieser Anreiz ist nicht mit dem NHR-Status vereinbar.


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Dieser Text dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder eine Rechtsberatung dar, noch begründet er ein Mandatsverhältnis zwischen dem Leser und dem Rechtsanwalt, der den Text verfasst hat.

Foto(s): Diogo Pereira Coelho

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