Roompot in Deutschland verklagen? - Grünes Licht vom EuGH

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Roompot in Deutschland verklagen? - Grünes Licht vom EuGH

Ärger mit Roompot?

Roompot hat Ihre Forderung wegen Mängeln des Ferienhauses in Holland abgelehnt. Was können Sie tun?

Wie es bisher lief

Jahrelang haben sich viele deutsche Gerichte bei Klagen gegen Roompot für unzuständig erklärt. Die Klagen wurden als unzulässig abgewiesen. Die Gerichte haben daher nicht geprüft, ob die Forderung begründet ist. Sie meinten: Die Verträge mit Roompot seien Mietverträge. Für die Klagen aus Mietverträgen seien die Gerichte des Landes zuständig, wo das Ferienhaus liegt. Für Ferienhäuser in Holland also die holländischen Gerichte.

Diese Ansicht führte häufig dazu, dass die Geschädigten von einer Klage in Holland absahen. Sie schreckten vor den Schwierigkeiten, die mit einer grenzüberschreitenden Klage verbunden sind, zurück.

Damit ist es nun vorbei

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 16.11.23 (Aktenzeichen: C-497/22) in der Sache meiner Mandantin aus Dormagen gegen Roompot entschieden, dass kein Mietvertrag vorliegt, wenn ein Touristikunternehmen eine Ferienwohnung in einem von ihm betriebenen Ferienpark zu Urlaubszwecken zur Verfügung stellt und darüber hinaus weitere Dienstleistungen erbringt, die im Gesamtpreis enthalten sind.

Der Fall meiner Mandantin

Meine Mandantin hatte online im Ferienpark "Waterpark Zwartkruis" ein Ferienhaus gebucht. Roompot hatte ihr mehr als 100 Angebote gemacht. Roompot hatte ihr auch eine Reiserücktrittsversicherung angeboten. Im Ferienpark sollte sie empfangen werden. Die Einrichtungen des Ferienparks durfte sie kostenlos mitbenutzen.

Bei dieser Sachlage lag kein Mietvertrag vor. Meine Mandantin war also nicht gezwungen, in Holland zu klagen. Der EuGH hat ihr den Weg frei gemacht für ihre Klage bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht Neuss.

Das Schicksal eines der vielen Opfer der deutschen Gerichte, die sich geweigert haben, die Zuständigkeit der deutschen Gerichte anzuerkennen

Das Urteil des EuGH muss viele deutsche Amts- und Landgerichten zum Umdenken zwingen. Sie müssen die Entscheidung des EuGH künftig beachten. Das gilt insbesondere für die Reiserechtskammer des Landgerichts Frankfurt am Main (Beschluss vom 15.3.23 Aktenzeichen2-24 S 33/23), die im Falle meiner Mandantin aus Hofheim die Zuständigkeit der deutschen Gerichte abgelehnt und die Klage als unzulässig abgewiesen hat. Die Mandantin hatte im Ferienpark "Breeduyn Village" von Roompot einen Bungalow für 5 Personen aus 3 Haushalten für 1.017 € gebucht. Es durften sich jedoch coronabedingt Personen aus mehr als 2 Haushalten nicht in einem Bungalow aufhalten. Die Reise fiel daher ins Wasser und die Mandantin hat den Reisepreis zurückgefordert. Sie ist jedoch beim Landgericht Frankfurt am Main gescheitert. Leider hat sie nicht die Kraft aufgebracht, ihre Rechte in Holland zu verfolgen. Das Geld ist verloren.

GENSCH - Anwaltsbüro für niederländisches Recht.


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