Ferienhaus in Holland - Rechtstipp 11: Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
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Ferienhaus in Holland - Rechtstipp 11: Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
1. Erbschaftsteuer
Wo lag der letzte Wohnsitz des verstorbenen Eigentümers des holländischen Ferienhauses? - davon hängt die Besteuerung ab.
a) Letzter Wohnsitz in Deutschland?
Wohnte der Verstorbene Eigentümer zuletzt in Deutschland, fällt nur deutsche Erbschaftsteuer an.
b) Letzter Wohnsitz in den Niederlanden?
Wohnte der Verstorbene Eigentümer zuletzt in den Niederlanden, müssen Sie niederländische Erbschaftsteuer zahlen. In der deutschen Erbschaftsteuererklärung können Sie die in den Niederlanden gezahlte Erbschaftsteuer angeben. Sie wird dann angerechnet.
c) Gestaltungshinweis
Sie wollen Ihr Ferienhaus den Kindern vererben? Dann sollten Sie Ihren Alterswohnsitz nicht in den Niederlanden nehmen. Denn im niederländischen Erbschaftsteuerrecht haben die Kinder nur einen Freibetrag von ca. 20.000 €. In Deutschland beträgt der Kinderfreibetrag dagegen 400.000 €.
2. Schenkungsteuer
Wo wohnte der Schenker des holländischen Ferienhauses im Zeitpunkt der Schenkung? - davon hängt die Besteuerung ab.
a) Der Schenker wohnte in Deutschland?
Wohnte der Schenker im Zeitpunkt der Schenkung in Deutschland, fällt nur deutsche Schenkungsteuer an. In den Niederlanden brauchen Sie nur Grunderwerbsteuer (10,4 %, Stand Februar 2024) zu zahlen.
b) Der Schenker wohnte in den Niederlanden?
Wohnte der Schenker im Zeitpunkt der Schenkung in den Niederlanden, fällt niederländische Schenkungsteuer an. Sie müssen auch eine deutsche Schenkungsteuererklärung abgeben. Geben Sie dort an, dass Sie bereits in den Niederlanden Schenkungsteuer gezahlt haben, so wird der Betrag angerechnet.
c) Schenkung leicht gemacht
Ich vertrete Sie bei der Abwicklung Ihrer Schenkung. Weder Sie als Schenker noch der Beschenkte müssen dafür zu einem Notar in die Niederlande reisen.
GENSCH - Anwaltsbüro für niederländisches Recht.
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