Rotlichtverstoß in Münster, Warendorfer Str./Hohenzollernring – Bußgeld nicht vorschnell zahlen!

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Die Ampeln an der Warendorfer Straße/Hohenzollernring in Münster werden durch eine Blitzeranlage für Rotlichtverstöße überwacht. Wer bei Rot über die Ampel fährt, wird geblitzt. Dauerte die Rotphase kürzer als eine Sekunde, wird dies mit einem Punkt in Flensburg und 90 Euro Regelbußgeld geahndet. Dauerte die Rotphase bei Missachtung des Rotlichts bereits länger als eine Sekunde an, kostet dies 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte im Fahrerlaubnisregister und ein Monat Fahrverbot.

Wenn Sie an der Warendorfer Straße/Hohenzollernring in Münster geblitzt wurden, sollten Sie mit dem Anhörungsbogen der Stadt Münster sofort einen Anwalt für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr aufsuchen. Das Bußgeld sollten Sie erst recht nicht vorschnell zahlen, rät Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk aus Coesfeld im Münsterland.

Funktionsweise der Rotlichtüberwachungsanlage

An der Warendorfer Straße wird das Messsystem TRAFFIPAX TraffiPhot 3 verwendet. Diese Rotlichtüberwachungsanlage registriert den Messwert der Zeit vom Beginn der Rotphase bis zum Auslösen eines Fotos. Der Messwert wird in jenes Foto eingeblendet, welches die entsprechende Verkehrssituation wiedergibt. Die Fotoauslösung erfolgt durch Überfahrt einer nach der Haltelinie verlegten Induktionsschleife, welche als Überfahrtsensor wirkt. Durch ein zweites Foto, ausgelöst nach einer festen Bildabstandszeit (falls das Kfz nach der ersten Induktionsschleife stehen bleibt) oder durch Überfahrt einer zweiten Induktionsschleife, soll nachgewiesen werden, dass sich das Fahrzeug weiter in den überwachten Bereich hinein bewegt hat. Bei der Berechnung der vorwerfbaren Rotzeit ist eine sogenannte Lampenverzögerungszeit zu berücksichtigen (Zeit vom elektrischen Einschalten eines Leuchtmittels bis zum sichtbaren Aufleuchten). Zusätzlich ist die Gelbphasendauer erfasst, da eine zu kurze Gelbzeit untechnisch gesagt zur geringeren Vorwerfbarkeit der Dauer der Rotlichtphase führt.

TraffiPhot III in Münster seit Jahren umstritten

Seit Jahren geistert der Rotlichtblitzer, der aus einer Hauptanlage und einem Nebenblitzer besteht, als Ärgernis durch die Lokalmedien Münsters: 3.600 Mal blitzt die Anlage pro Jahr. In nur jedem 20. Fall kommt es zum Bußgeldbescheid. Der Rest sind Fehlauslösungen aufgrund verschiedenster äußerer Umstände. Ob so eine Anlage technisch wirklich zuverlässig ist? Der auf Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren spezialisierte Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk meint: „Nein!“.

Das verwendete Messsystem TRAFFIPAX TraffiPhot 3 ist auch in anderen Städten in Verruf geraten: In Düsseldorf, Essen und Hannover wurden zahlreiche Traffiphot 3-Messanlagen zur Überwachung von Rotlichtverstößen im Jahr 2018 abgeschaltet. Trotz gültiger Eichung waren die Induktionsschleifen, die den Blitz bei Missachtung des Rotlichts auslösen, in falschen Abständen auf der Fahrbahn verlegt worden. Die Anlagen wurden also gleich in mehreren Städten trotz falschen Aufbaus durch die zuständigen Behörden abgesegnet.

Die renommierte VUT Sachverständigengesellschaft GmbH & Co. KG, mit der Rechtsanwalt Urbanzyk zur Überprüfung von Messungen im Straßenverkehr zusammenarbeitet, vertritt sogar die Ansicht, dass die staatliche Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) bei TraffiPhot III nicht mehr gegeben ist. Zudem könne technisch nicht sichergestellt werden, dass die Falldateien einer Messung nicht nachträglich verfälscht wurden.

Niemals voreilig Fahrereigenschaft einräumen

Abgesehen von dieser generellen Fehleranfälligkeit des Messsystems TRAFFIPAX TraffiPhot 3 sollten Sie niemals zugeben, das Fahrzeug selbst geführt zu haben. Ist der Fahrer des Fahrzeuges nämlich nicht identifizierbar oder sieht einer anderen Person zum Verwechseln ähnlich, kann die Ordnungswidrigkeit niemandem gegenüber geahndet werden – es kommt zur Einstellung des Bußgeldverfahrens oder zum Freispruch.

Ein versierter Verkehrsrechtler bedient sich zur Überprüfung der Rotlichtmessung und in geeigneten Fällen zur Klärung der Möglichkeit einer Fahreridentifizierung der Hilfe von allgemein vereidigten, technischen und medizinischen Sachverständigen. Hat der Betroffene eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsangelegenheiten, kommt diese für sämtliche Gutachterkosten auf.

Besser einmal zu viel geprüft, als einmal zu schnell gezahlt!

Wer in Münster an der Warendorfer Str./Hohenzollernring beim Überfahren der roten Ampel geblitzt wurde, hat also einen bunten Blumenstrauß an Verteidigungsansätzen zur Verfügung. Rechtsanwalt Urbanzyk aus Coesfeld, der als Fachanwalt für Strafrecht ausschließlich im Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsrecht tätig ist, bearbeitet seine Mandate auf Wunsch des Mandanten gerne per Telefon, E-Mail und Webakte. Ein persönliches Erscheinen in der Kanzlei ist nicht erforderlich, was wertvolle Zeit der Betroffenen spart. Wenn Betroffene nur als Durchreisende in Münster geblitzt wurden, kann ihnen Rechtsanwalt Urbanzyk in den meisten Fällen sogar die persönliche Erscheinenspflicht vor Gericht ersparen und trotzdem nach allen Regeln der juristischen Verteidigungskünste und mithilfe der Sachverständigen gegen den Vorwurf verteidigen.


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