Rückruf VW T5 unter Aktionsnummer 23M4

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Halter eines VW T5 werden derzeit von VW angeschrieben, damit sie ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen und ein Software-Update der Motorsteuergeräts aufspielen lassen. Grund für den Rückruf, der unter der Aktionsnummer 23M4 durchgeführt wird, ist nach Angaben von VW, dass die Stickoxid-Emissionen bei den betroffenen T5 verbessert werden sollen, insbesondere bei niedrigere Außentemperarturen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte den Rückruf bereits am 3. September 2024 in seiner Rückruf-Datenbank  veröffentlicht. Wie das KBA mitteilte, entspreche das Thermofenster bei der Abgasrückführung nicht den Vorgaben der Europäischen Union und nicht der Rechtsprechung des EuGH vom Juli 2022 zur Verwendung von Thermofenstern. „Im Klartext heißt das, dass es sich bei den Thermofenstern um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt, die entfernt werden müssen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Mit Urteilen vom 14. Juli 2022 hat der EuGH deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen unzulässig sind, wenn sie unter zu erwartenden Betriebsbedingungen zu einer Verringerung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems führen. Dementsprechend sind Thermofenster, die schon bei Temperaturen unter 15 Grad zu einer Reduzierung der Abgasreinigung und damit zu einem Anstieg der Stickoxid-Emissionen führen, als unzulässige Abschalteinrichtungen zu bewerten. „Es ist davon auszugehen, dass das Thermofenster durch das Software-Update nun ausgeweitet werden soll, so dass die Abgasreinigung auch bei niedrigeren Außentemperaturen vollständig arbeitet“, so Rechtsanwalt Gisevius.

VW gibt in dem Anschreiben an, dass das Software-Update keinerlei Auswirkungen auf Verbrauch, CO2-Emissionen, Leistung oder Haltbarkeit des Motors hat. Ob das wirklich so ist, bleibt abzuwarten. „Bislang hat VW behauptet, dass das Thermofenster aus Motorschutzgründen notwendig sei. Es muss auch beachtet werden, welche Auswirkungen das Update auf den AGR-Kühler hat. Denn beim VW T5 ist auch der sog. plötzliche Öltod immer wieder ein Thema ist“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Von dem Rückruf sind weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 betroffen. In  Deutschland sind es nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge.

Nachdem VW bereits im September 2024 unter der Aktionsnummer 23M4 die betroffenen Fahrzeughalter aufgefordert hat, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen und das Software-Update aufspielen zu lassen, folgt die Aufforderung nun bereits zum zweiten Mal. Rechtsanwalt Gisevius: „Der vergleichsweise geringe Zeitabstand zwischen diesen Schreiben ist überraschend und deutet daraufhin, dass wohl nicht mehr allzu lange Zeit vergehen dürfte, bis durch die zuständigen Zulassungsstellen eine Stilllegungsandrohung ausgesprochen werden könnte.“

Betroffene Fahrzeughalter, die aufgrund des Rückrufs besorgt sind, können auch ihre Schadenersatzansprüche prüfen lassen. „Nachdem der BGH im Juni 2023 entschieden hat, dass schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers Schadenersatzansprüche bestehen, sind insbesondere bei Fahrzeugen mit einem Thermofenster die Chancen auf Schadenersatz gestiegen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene VW-Halter gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate








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