Rund ums Rad: Kein Alkohol am Lenker – Das droht bei Radfahren unter Alkoholeinfluss

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Wer betrunken Auto fährt, riskiert seinen Führerschein und ein saftiges Bußgeld. Warum also nicht stattdessen mit dem Fahrrad nach Hause fahren, wenn man Alkohol getrunken hat? Das ist jedoch keine gute Idee, denn auch eine Trunkenheitsfahrt mit dem Rad kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zudem gefährdet man dabei sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.

Rechtliche Konsequenzen

Fahrradfahrer, die mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs sind, gelten als absolut fahruntüchtig und begehen damit eine Straftat. Das hat eine Geldstrafe und zwei Punkte in Flensburg zur Folge. Zudem kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Wird diese Untersuchung nicht bestanden oder gar nicht erst durchgeführt, kann die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen werden.

Hier kann sogar das Fahren fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge – also auch Fahrradfahren – untersagt werden. Das ist beispielsweise möglich, wenn die Gefahr besteht, dass der Fahrer erneut alkoholisiert Radfahren wird oder wenn eine MPU nicht bestanden wurde, der Betroffene aber keinen Führerschein besitzt.

Doch auch unterhalb der Promillegrenze von 1,6 drohen rechtliche Konsequenzen. Wer mit einer BAK von 0,3 Promille oder mehr Fahrrad fährt und dabei alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt (zum Beispiel Schlangenlinien fahren oder Verursachen eines Unfalls), der gilt als relativ fahruntüchtig. Auch dann drohen eine Geldstrafe und Punkte in Flensburg.

Was gilt bei Pedelec und E-Bike?

Pedelecs werden rechtlich als Fahrräder eingeordnet. Damit gelten für Pedelec-Fahrer die gleichen Promillegrenzen wie für Fahrradfahren.

Bei E-Bikes (und S-Pedelecs) hingegen handelt es sich rechtlich um Kraftfahrzeuge. Hier gilt also die Promillegrenze für Auto- und Motorradfahrer. Danach begeht man mit einer BAK von 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit. Mit 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig und begeht eine Straftat.


Wo liegen eigentlich die Unterschiede zwischen einem Pedelec und einem E-Bike? Das erfahren Sie hier: E-Bike, Pedelec oder S-Pedelec – das sind die rechtlichen Unterschiede (anwalt.de)


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Foto(s): stock.adobe.com/Ольга Рязанцева

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