SafeFin – Betrug? – anwaltliche Unterstützung
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Die Internethandelsplattform SafeFin wirbt auf ihrer Homepage unter der Domain safefin.org damit, dass sie verschiedene Handelsgeschäfte für Anleger abwickeln würde. Anlegern wird beispielsweise angeboten, dass sie mit Währungspaaren (Forex), Kryptowährungen sowie mit Differenzkontrakten (CFDs) handeln könnten, wobei die Firma SafeFin verschiedene Kontenmodelle anbietet.
Beim Kontomodell „Gold“, das mit einer Mindestanlagesumme von USD 20.000,00 eingerichtet werden kann, wird beispielsweise einem Anleger ein risikofreier Anlagemonat versprochen.
Laut dem Impressum der Firma SafeFin fungiert als Betreibergesellschaft eine Firma SafeFin GmbH, die im Handelsregister unter der Nummer: HRB 90362 eingetragen sein soll. Zuständig für die Eintragung wäre das Bezirksgericht von London. Die Firma SafeFin GmbH soll auch eine Niederlassung in Großbritannien unter der Adresse: 20 Fenchurch Street, London, EC3M 3BY, UK, haben.
Als vertretungsberechtigte Organe der Firma SafeFin GmbH werden zwei Personen namens „Oliver Cooper“ und „Gregor Lubberich“ benannt, wobei auch eine deutsche Faxnummer angegeben wird und die Emailadresse: info@safefin.org.
Setzt man sich näher mit der Homepage der Firma SafeFin auseinander, dann kann man Anlegern lediglich empfehlen, dringend von Handelsgeschäften Abstand zu nehmen und kein Kapital einzubezahlen. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei der Internethandelsplattform SafeFin um eine betrügerische Internethandelsplattform handelt.
Dafür, dass die Firma SafeFin unseriös bzw. betrügerisch ist, sprechen eine Vielzahl von Gesichtspunkten:
Beispielsweise warnte die deutsche Finanzmarktaufsicht - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – am 19.03.2025 vor den Angeboten auf der Webseite safefin.org. Die BaFin teilte im Rahmen ihrer Pressemitteilung mit, dass der Verdacht bestünde, dass die SafeFin GmbH aus London, UK, ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten würden.
Das Unternehmen würde missbräuchlich Teile des Impressum einer erlaubten, deutschen Kapitalverwaltungsgesellschaft verwenden. Ein Zusammenhang zwischen der SafeFin GmbH und der lizenzierten „COI Partners Deutschland GmbH“ würde nicht bestehen.
Die Verantwortlichen der Firma SafeFin machen folglich ganz gezielt falsche Angaben, um Anleger zu täuschen und diesen Anlegern eine Lizenzierung bzw. Regulierung der Handelsplattform vorzugaukeln.
Unabhängig davon wäre die angebliche Betreibergesellschaft der Handelsplattform SafeFin, die Firma SafeFin GmbH, unter eine deutschen Handelsregisternummer nicht im Unternehmensregister des Bezirksgerichts von London eingetragen worden.
Auch die seitens der Verantwortlichen der Firma SafeFin angegebene Adresse ist falsch.
In London gibt es keine SafeFin GmbH.
Es existierte lediglich eine Firma „SafeFin Ltd“, die am 01.11.2016 aufgelöst wurde.
Auch die Angaben dazu, dass bei einem „Gold-Konto“ einen Monat lang risikofrei gehandelt werden könne, sind falsch.
Es liegt keine Genehmigung einer staatlichen Aufsichtsbehörde für die Handelsplattform SafeFin vor, Handelsgeschäfte über die Handelsplattform anzubieten. Sie ist folglich unreguliert.
Falls die Firma SafeFin mit deutschen Anlegern Handelsgeschäfte macht, dann verstößt sie deshalb gegen geltendes deutsches Recht bzw. gegen das Kreditwesengesetz (KWG).
Anleger, die bei der Plattform SafeFin investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.
Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.
Weitere Informationen zum Thema Internethandelsplattformen und Anlagebetrug mit Kryptowährungen, Forex-Handelsgeschäften sowie im Bereich des Handels mit Differenzkontrakten können Sie auch unserer Homepage ebp-anlegerschutz.de entnehmen.
Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR
Triftstraße 4, 80538 München
info@kanzlei-ebp.de
+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.
Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.
Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.
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