Saints Row III - Abmahnung RKA Rechtsanwälte aus Hamburg

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Die RKA Rechtsanwälte aus Hamburg versenden Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen am dem PC-Spiel „Saints Row III" bzw. „Saints Row 3".

Die Koch Media GmbH aus Höfen die RKA Rechtanwälte auch mit der Verfolgung des illegalen Filesharings an dem Computerspiel „Saints Row III (3)" beauftragt. In sog. Abmahnungen werden die Betroffenen aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und zur Erledigung aller finanziellen Schäden einen Betrag von € 800,00 zu bezahlen.

RKA Abmahnung: Handelt es sich um Abzocke oder Betrug?

Nein. Die Hamburger Anwälte existieren tatsächlich und die Betroffenen können davon ausgehen, dass jemand den Download veranlasst hat. Weiß der Anschlussinhaber nicht, wer als Täter in Frage kommt, sollte er sich seinen WLAN-Router ansehen. Eventuell nutzt er ein Telekom-Speedport 504, 723 oder 921. Diese Speedports haben Sicherheitslücken.

Haftet der Anschlussinhaber bei einer „Saints Row III"-Abmahnung?

Das kommt darauf an. Die Aussage „Wir haben nichts gemacht" taugt als Verteidigung leider gar nichts. Allerdings ist der Anschlussinhaber in vielen Fällen, in denen andere wie Kinder, Partner, Mitbewohner, Mieter, Arbeitnehmer, Gäste oder Besucher für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind, gar nicht haftbar. Der Bundesgerichtshof hat die Störerhaftung in den letzten 3 Jahren erheblich eingeschränkt.

Achtung vor der „modifiziertem Unterlassungserklärung": Insolvenzrisiko!

Sofern Sie Anwälte kontaktieren, die im Internet mit ihren Leistungen als Anti-Abmahn-Anwälte werben, so werden Sie schnell merken, dass man Ihnen gerne sofort eine modifizierte Unterlassungserklärung verkauft. Dies ist jedoch in vielen Fällen überhaupt nicht notwendig. Des Weiteren fehlt es meist an der Aufklärung, welche verheerenden Folgen eine solche „modifizierte Unterlassungserklärung" für den Unterzeichner haben kann.

Bei jedem Verstoß kann eine Vertragsstrafe € 5.000 ausgelöst werden. Wir haben Mandanten, die nach einem Anwaltswechsel zu uns kamen und mit einer € 15.000-Forderung konfrontiert werden, weil ihr damaliger Anwalt ohne Notwendigkeit dazu schnell eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben hatte. Momenten gehen wir gegen diesen Anwalt vor.

Matthias Hechler prüft die Haftung des Anschlussinhabers

Die der „Saints Row III (3)"-Abmahnung zugrunde liegende Tätervermutung kann in vielen Fällen entkräftet werden. In drei richtungsweisenden Entscheidungen zum Filesharing bestätigte der Bundesgerichtshof, dass die Störerhaftung entfallen kann, wenn die Urheberrechtsverletzung von den Kindern des Anschlussinhabers begangen wurde. Nach einer genauen Analyse Ihres Einzelfalles arbeiten wir eine optimale Verteidigung aus.

Rufen Sie uns Montag bis Sonntag zwischen 8 und 20 Uhr für ein kostenloses Erstgespräch an unter Telefon 07171 - 18 68 66.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

  • Erfahrung aus über 17.000 Abmahnungen
  • Bundesweite Hilfe
  • Faire Pauschalpreise

Gerne helfen wir Ihnen.


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