Salamon 8 MS Brunhilde Salamon: Schiffsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen

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Die Krise der Schifffahrt lässt Salamon-Schiffsfonds nicht unberührt, so zum Beispiel den Schiffsfonds Salamon 8 MS Brunhilde Salamon. Dessen Ausschüttungen waren lange Zeit für die Anleger erfreulich unauffällig, weil prognosegemäß. Doch nach dem Ende des Festchartervertrags des Frachters Anfang 2011 musste die MS Brunhilde Salamon mit einem seit dem Beginn der Schifffahrtskrise weit verbreiteten Phänomen Bekanntschaft schließen: Niedrige Charterraten. Da ein baldiges Ende der schwierigen Marktlage für Transportschiffe laut Experten noch nicht absehbar ist, steuert der Schiffsfonds Salamon 8 MS Brunhilde Salamon in unbekannte Gewässer.

Wie sich die wirtschaftliche Verfassung des Schiffsfonds inmitten der Schifffahrtskrise konkret entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Alternativ können die Anleger des Salamon 8 MS Brunhilde Salamon im Rahmen einer rechtlichen Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre persönlichen Ansprüche und Rechte ermitteln lassen. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler, da nicht jedes Anlagegespräch den hohen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich der Beratung der Anleger gerecht wird.

Schiffsbeteiligung sind Unternehmensbeteiligungen und keine sicheren Kapitalanlagen

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung Salamon 8 MS Brunhilde Salamon als sichere Kapitalanlage oder gar für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko oder den ungeregelten, nachfrageabhängigen Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt.

Anlageberatung durfte Anleger nicht im Unklaren über Risiken lassen

Für Anleger des Schiffsfonds Salamon 8 MS Brunhilde Salamon, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des Salamon 8 MS Brunhilde Salamon sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

Weitere Informationen über Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen befinden sich auf der Informationsseite www.schiffsfonds.eu

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie bei uns. Sie wissen danach, was Sie tun können. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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