San Andreas - Waldorf-Frommer-Abmahnung | Keine € 815,00 bezahlen - nichts unterschreiben | Anwalt hilft

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Filesharer, die Kinofilme mit Dwayne Johnson in der Hauptrolle schätzen, werden in Versuchung geraten, den Film „San Andreas“ auf den PC zu laden oder bei Popcorn Time zu streamen. Das Katastrophenspektakel nach dem Emmerich-Prinzip handelt von einem Vater, der nach einem massiven Erdbeben in Los Angeles nach seiner Tochter sucht.

„San Andreas“ gestreamt oder runtergeladen?

Oft hat die Tauschbörsennutzung oder das Ansehen des Films „San Andreas“ eine Abmahnung von Waldorf Frommer zur Folge. Die Tauschbörsen werden heutzutage streng überwacht und Filesharer können mithilfe intelligenter Software eindeutig identifiziert werden. Beim Filesharing wird die dynamische IP-Adresse des Internetanschlusses vom Uploader an den Downloader mitgeschickt. Wer die IP-Adresse erstmal hat, kann beim zuständigen Landgericht einen Beschluss beantragen, dass die zum Tatzeitpunkt zugehörige Adresse des Internetanschlussinhabers herausgegeben wird. Genau dies hat Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH gemacht.

Waldorf-Frommer-Abmahnung

Die Kanzlei Waldorf Frommer hat sich auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet spezialisiert. Sie verschickt jährlich tausende Abmahnungen mit hohen Forderungen. Oft sind die Anschlussinhaber überrascht, da gar nicht sie selbst, sondern jemand anderes Filme, wie „San Andreas“, angeboten haben.

Gemäß einer gesetzlichen Anscheinsvermutung haftet dennoch zunächst der Anschlussinhaber als Täter für alle über seine Internetverbindung verwirklichten Rechtsverletzungen. Daher schicken die Münchner Anwälte die Abmahnung nur an die Anschlussinhaber.

Gefordert werden € 815,00 an Anwaltskosten und Schadenersatz sowie eine gefährliche lebenslang bindende Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafenvereinbarung.

Keine vorschnelle Zahlung – niemand zahlt, der nicht muss!

Nach dem Erhalt einer Abmahnung von Waldorf Frommer sollten Sie Folgendes beachten:

  • Nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung abgeben.
  • Nicht bei der Kanzlei anrufen.
  • Nicht bezahlen.

Denn nur, wer selbst den Film angeboten hat oder für andere überhaupt verantwortlich ist, muss eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und bezahlen.

Die Anwälte stellen in der Abmahnung die Rechtslage so dar, als ob der Abgemahnte automatisch für die Urheberrechtsverletzung haftet – egal, wer den Film im Internet angeboten hat. Das ist falsch. Lassen Sie sich daher unbedingt anwaltlich vertreten. Oft haften Abgemahnte überhaupt nicht und müssen weder eine Unterlassungserklärung abgeben noch etwas bezahlen.

Wie kann man der Abmahnung entkommen?

Die Zurückweisung der Ansprüche bedarf eines sorgfältigen Vorgehens. Denn wenn der Täter überhaupt nicht bekannt ist, muss dieser auch nicht genannt werden, sodass am Ende niemand haftet. Zu unterscheiden ist zwischen Täterhaftung und Störerhaftung (Haftung für andere wegen eigener Pflichtverletzung).

Die Tätervermutung und damit auch die Täterhaftung entfallen, wenn der Anschlussinhaber weiteren Personen (Partner, Kinder, Gäste, Mieter etc.) den Zugang zu seinem Internetanschluss gewährt hat. Gegenüber diesen Personen muss eine Überwachungs- und Belehrungspflicht bestanden habe, die dann überhaupt verletzt worden sein muss. Es kommt daher immer auf den Einzelfall an. Hierfür bedarf es eines gut begründeten Vortrags eines spezialisierten Rechtsanwalts. Lassen Sie sich rechtlich beraten, wie in Ihrem konkreten Fall weiter zu verfahren ist. Senden Sie mir die Abmahnung zur kostenfreien Ersteinschätzung.

Kostenlose Erstberatung bundesweit (auch am Wochenende)

Bevor Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben (was oft überhaupt nicht notwendig ist), sollten Sie von einem spezialisierten Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. prüfen lassen, ob Sie überhaupt haften. Bei einem unverschuldeten Autounfall nimmt ja auch niemand freiwillig die Schuld auf sich, wenn der Unfallgegner schuld war.

Nutzen Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite), gerne auch am Wochenende, wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „San Andreas” oder wegen anderer Filme oder Serien erhalten haben.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.


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