Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P: Fachanwalt reicht Klage ein

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Die Anpreisungen waren verführerisch: Der Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (WKN SEBAA1, ISIN: DE000SEB1AA) sollte Sicherheit, Rentabilität und jederzeitige Verfügbarkeit verknüpfen. Dass der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P seinem Namen als „Schutzschuld" für das investierte Geld nicht gerecht wird, ist vielen Anlegern durch die Schließung des Dachfonds bewusst geworden. In Kürze wird die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen daher Klage für einen von dem Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P enttäuschten Anleger bei Gericht einreichen.

Der Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P musste Anfang 2012 die Anteilsrücknahme aussetzen. Da sich die Mehrzahl der offenen Immobilienfonds, in welche der Dachfonds investierte, entweder ebenfalls geschlossen ist oder bereits aufgelöst wurde, sind die Perspektiven für eine baldige Wiederöffnung nicht die hoffnungsvollsten. Anleger, die sich nicht weiter auf die Schließung des Dachfonds einlassen möchten, können rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. In jenem Fall, in welchem die Klage eingereicht wird, werden Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung geltend gemacht.

Zu den häufig auftretenden Fehlern einer Anlageberatung zählt, dass Anlegern nicht erklärt wurde, dass Dachfonds wie der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben. Auch war nicht allen Anlegern bewusst, dass sich offene Immobilienfonds seit längerem in einer Krise befinden, die sich auch auf jene Fonds auswirkte, in die der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P investierte. Seit 2008 kam es zu zahlreichen Schließungen und Liquidationen offener Immobilienfonds - dennoch wurden Anleger nicht immer in der Anlageberatung hierüber aufgeklärt.

Auch ist zu überprüfen, ob die Anlage- oder Bankberater Vermittlungsprovisionen (kick backs) erhielten, über die Anleger aufgeklärt werden mussten. Bei der Anlageberatung muss den Anlegern ein Prospekt übergeben werden, in dem der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P ausführlich beschrieben wird.

Falsche Anlageberatung führt zu Schadenersatz

Haben Anlageberater falsch beraten, bestehen für Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P gute Chancen, dass sie Schadensersatz fordern können. So können Anleger ihr eingezahltes Geld zurückerhalten und müssen sich nicht die zeitlich unbegrenzte Schließung einlassen. Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds, die wissen möchten, ob auch in ihrem Fall ein Klage sinnvoll und erfolgversprechend ist, können sich von den Anwälten der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten lassen.

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie bei uns. Sie wissen danach, was Sie tun können. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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