Veröffentlicht von:

Sasse & Partner-Abmahnung wegen „The Walking Dead“, Staffel 6, Folge 1

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg mahnt wegen der illegalen Verbreitung von Folgen der Serie „The Walking Dead“ über Internettauschbörsen ab. Die Kanzlei vertritt dabei die Interessen der WVG Medien GmbH.

Der Vorwurf der Abmahnkanzlei

Die Kanzlei wirft dem Abgemahnten vor, eine Rechtsverletzung an den Verwertungsrechten des Filmwerks „The Walking Dead - Staffel 6 Folge 1“ begangen zu haben. Der Abgemahnte ist dabei in der Regel der Inhaber des Internetanschlusses. Der konkrete Vorwurf der Kanzlei ist, dass der Abgemahnte das Filmwerk in einer Internettauschbörse angeboten hat und damit anderen Nutzern die Möglichkeit zum Download gegeben hat.

Die Forderung der Abmahnkanzlei

Der Abgemahnte wird aufgefordert, die angebotene Datei unverzüglich zu löschen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und den von der Abmahnkanzlei geforderten Betrag in Höhe von EUR 800,00 zu überweisen.

In der Regel aufkommende Fragen

Nach Erhalt einer Abmahnung treten immer wieder die gleichen Fragen auf. Diese Fragen drehen sich in der Regel darum, ob man als Abgemahnter die Unterlassungserklärung unterzeichnen muss, ob man die von der Abmahnkanzlei geforderten Kosten zahlen muss und wie man am besten nach Erhalt einer Abmahnung vorgeht.

Unsere Tipps

Kontaktieren Sie einen Profi, genauer gesagt einen im Urheberrecht fachkundigen Rechtsanwalt. Geben Sie auf keinen Fall übereilt eine Unterlassungserklärung ab oder zahlen Sie übereilt die von der Abmahnkanzlei geforderten Kosten. Dies wird allgemein als Schuldanerkenntnis gewertet. Zudem sind die Kosten oftmals überhöht.

Vermeiden Sie auch den Versuch, die Abmahnkanzlei zu kontaktieren und die Angelegenheit persönlich zu klären. Kontaktieren Sie uns, schildern Sie Ihren konkreten Sachverhalt und lassen sich anschließend von uns zu den weiteren Schritten Ihrer Verteidigung beraten. Über eventuelle Risiken und zu erwartende Kosten klären wir Sie ebenfalls auf.

Vorteile, die wir Ihnen bieten:

- Bundesweit tätig bei Abmahnungen
- Kein Termin vor Ort notwendig
- Schnelle Kommunikation per Telefon, E-Mail und Fax
- Kostenfreie Erstberatung am Telefon

Kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail. Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung und entscheiden dann, ob Sie uns beauftragen wollen. Wir vertreten Sie zum fairen und transparenten Pauschalhonorar. Dabei entstehen für Sie keine versteckten Kosten.

Sie sind interessiert an weiteren Informationen zum Thema Filesharing? Dann besuchen Sie unsere Website:

Nutzen Sie unsere weitreichende Erfahrung im Umgang mit Abmahnkanzleien.

Ihre Kanzlei Brehm


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Markus Brehm

Beiträge zum Thema