Sasse und Partner | Abmahnung Alex Cross | Elite Film AG | Was tun?

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Die Hamburger Anwaltskanzlei Sasse und Partner vertritt neben der WVG Medien GmbH auch die Elite Film AG bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen.

Bei den Abmahnungen werden Anschlussinhaber wegen des illegalen Anbietens von Filmen und TV-Serien in Filesharing-Netwerken zur Unterlassung und zur Zahlung von Schadensersatz aufgefordert. Häufig werden der Film „Alex Cross" und die amerikanische Serie „The Walking Dead" mit verschiedenen Folgen abgemahnt.

Was tun?

Zunächst muss der Unterlassungsanspruch gründlich geprüft und eine Unterlassungserklärung formuliert werden. Wer keine - oder eine fehlerhafte - Unterlassungserklärung abgibt, muss mit einem gerichtlichen Verfügungsverfahren bezüglich der Unterlassung rechnen, das im Einzelfall über EUR 2.000,00 kosten kann. Selbst Rechtsanwälte, die nicht spezialisiert sind, können Schwierigkeiten haben, eine Unterlassungserklärung zu formulieren. Das LG Hamburg hat (Beschluss vom 11.01.2013 - 308 O 442/12) eine Anschlussinhaberin zur Unterlassung verpflichtet, obwohl ihr Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben hatte.

Dann gilt es, die Geldforderungen zu klären. Diese sind für die Abmahnkanzlei mindestens ebenso wichtig wie die Unterlassungserklärung. Sasse und Partner bieten in der Regel EUR 800,00 als Vergleich an. Zunächst wird vermutet, dass der Inhaber des Internetanschlusses, über den die Urheberrechtsverletzung begangen worden ist, selbst Täter war (BGH vom 12.05.2010 - Sommer unseres Lebens). Hiervon gibt es jedoch genügend Ausnahmen, etwa, wenn Kinder oder Partner im Haushalt wohnen. Es kommt immer auf den Einzelfall an und ob der Anschlussinhaber alles Zumutbare getan hat, um die erfolgte Urheberrechtsverletzung zu verhindern.

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Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

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