Schadenersatz bei fehlendem Kita- oder Kindergartenplatz – Verdienstausfall einklagen

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In Deutschland besteht der Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schulbeginn. Trotzdem erleben viele Eltern eine große Herausforderung, wenn kein Kita- oder Kindergartenplatz für ihr Kind zur Verfügung steht. Dies kann zu einem erheblichen Verdienstausfall führen, da Eltern gezwungen sein können, ihre Arbeitszeit zu reduzieren oder sogar eine verlängerte Elternzeit in Anspruch zu nehmen. In diesem Rechtstipp erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und wie Sie diese geltend machen können.

Ihre Rechte und wie Sie diese durchsetzen

Wenn Sie keinen Kita- oder Kindergartenplatz für Ihr Kind erhalten, stehen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatzansprüche zu. Der Anspruch kann sich auf Verdienstausfall oder Kosten der Kinderbetreuung durch eine Nanny oder ein Au Pair beziehen, wenn Sie aufgrund der fehlenden Betreuungsmöglichkeit nicht wie geplant arbeiten können oder Ihren Job sogar kündigen mussten.

  1. Nachweis des Schadens: Sie müssen dokumentieren, dass Ihnen kein Betreuungsplatz angeboten wurde, obwohl Ihr Kind einen rechtlichen Anspruch darauf hat. Zudem ist es erforderlich, den Verdienstausfall nachvollziehbar nachzuweisen, etwa durch frühere Gehaltsabrechnungen. Einen neuen Arbeitsvertrag benötigen Sie nicht.

  2. Anspruch geltend machen: Der erste Schritt ist oft, die zuständige Behörde (meist der Landkreis oder die Stadt) schriftlich auf den fehlenden Betreuungsplatz und den dadurch entstandenen Schaden hinzuweisen und aufzufordern "den finanziellen Schaden dem Grunde nach anzuerkennen". Setzen Sie hier eine Frist von 14 Tagen. Natürlich können wir das auch für Sie auch übernehmen.

  3. Klage einreichen: Sollte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, kann der Weg über das Gericht notwendig werden. Wir empfehlen grundsätzlich nicht nur eine Klage auf Schadenersatz einzureichen, sondern auch den Kita- oder Kindergartenplatz einzuklagen. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung können wir über das Thema gerne sprechen.

Warum zögern Eltern, ihre Rechte einzufordern?

Viele Eltern scheuen sich davor, gegen die eigene Stadt oder Gemeinde zu klagen. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von der Angst vor langwierigen Prozessen bis hin zur Sorge, sich mit den lokalen Behörden "anzulegen". Eine Klage gegen Ihre Stadt oder Gemeinde wegen eines fehlenden Kita- oder Kindergartenplatzes ist aber keine Konfrontation, sondern die Ausübung Ihrer rechtmäßigen Ansprüche. 

Gerichte haben in der Vergangenheit wiederholt zugunsten der Eltern entschieden, was zeigt, dass das Recht auf Ihrer Seite steht.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie

Unsere Kanzlei hat umfangreiche Erfahrung rund um das Thema Verdienstausfall. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, um Ihren Fall zu besprechen und die Erfolgsaussichten einer Klage zu bewerten. Dank unserer Online WebAkte ist es unerheblich, wo Sie in Deutschland wohnen.

Wir freuen uns über Ihre Nachricht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Foto(s): Rechtsanwalt Hufschmid

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