Gemeinde Erdweg (Landkreis Dachau): Kita und Kindergartenplatz einklagen - so gehts.

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Auch in der Gemeinde Erdweg im Landkreis Dachau stehen Eltern vor einer Herausforderung, die in vielen Teilen Deutschlands bekannt ist: der Mangel an verfügbaren Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten. Trotz des gesetzlich verankerten Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, sehen sich Familien mit Ablehnungen und Verweisen auf private Einrichtungen konfrontiert, ohne dass die Verfügbarkeit dort gesichert ist.

Gemeinde Erdweg verschickt verwirrende Ablehnungsschreiben

Uns liegt ein Ablehnungsschreiben der Gemeinde Erdweg vom April 2024 vor. Dieses wirft mehrere rechtliche Fragen auf:

  • Zunächst ist festzuhalten, dass seit dem 1. August 2013 ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte für Kinder zwischen einem und drei Jahren besteht. Dieser Anspruch ist im § 24 SGB VIII verankert und soll sicherstellen, dass Eltern die Möglichkeit haben, Beruf und Familie zu vereinbaren.
  • Die Gemeinde Erdweg verweist in ihrem Schreiben auf die hohe Nachfrage und die begrenzten Kapazitäten der kommunalen Einrichtungen. Sie empfiehlt den Eltern, sich bei privaten Kitas um einen Platz zu bemühen, ohne jedoch zu garantieren, dass dort Plätze verfügbar sind.
  • Zudem ist die gesetzte Frist zur Anmeldung bei privaten Kitas, die bereits abgelaufen ist. In dem Schreiben von April wird eine Frist bis Ende März gesetzt.

Dieses Vorgehen steht im Widerspruch zum Rechtsanspruch, der nicht nur die Bereitstellung eines Platzes, sondern auch die Zumutbarkeit des Angebots umfasst. Ein Verweis auf private Einrichtungen ohne Sicherstellung der Verfügbarkeit erfüllt diesen Anspruch nicht.

Für uns hinterlässt das Schreiben den Eindruck als ob hier gezielt davon abgehalten werden sollen einen Kitaplatz/ Kindergartenplatz einzuklagen. Für uns dies dies ein Verstoß gegen die Fürsorgepflicht der Gemeinde gegenüber ihren Bürgern.

Die Gemeinde Erdweg muss sicherstellen, dass der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz nicht nur auf dem Papier besteht, sondern auch in der Praxis umgesetzt wird. Eltern sollten nicht mit der Unsicherheit leben müssen, ob und wo ihr Kind betreut wird.

Handlungsoptionen für betroffene Eltern

Eltern, die sich in einer solchen Situation befinden, haben verschiedene juristische Optionen. Sie können:

  1. Eine Klage auf Zuweisung eines Kita- oder Kindergartenplatzes erheben und
  2. danach Schadensersatzansprüche geltend machen, insbesondere wenn durch die fehlende Betreuungsmöglichkeit ein Verdienstausfall entsteht.
  3. Alternativ können Eltern auch einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für einen selbstbeschafften (privaten) Betreuungsplatz stellen, falls die Kommune keinen Platz zur Verfügung stellen kann.

Kostenlose Erstberatung

Wir helfen Ihnen gerne, Ihren Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz durchzusetzen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, in der wir Ihre Situation prüfen und einen kostenlosen Klageentwurf erstellen. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kann diese die Kosten für das rechtliche Vorgehen übernehmen. Unsere bundesweite Vertretung erfolgt bequem über eine Online-Webakte, sodass wir Ihnen unabhängig von Ihrem Wohnort helfen können.

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Rechtsanwalt Hufschmid


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