Schadensersatz und Schmerzensgeld für unberechtigten Schufa-Eintrag

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Negativer Schufa-Eintrag - schwerwiegende Auswirkungen für den Betroffenen

Hat man eine geforderte Zahlung nicht rechtzeitig vorgenommen, kann es schnell zu einem negativen Schufa-Eintrag kommen. Das kann drastische Auswirkungen haben.

So ist es Personen mit einem negativen Schufa-Score oft nicht möglich einen Kredit bei einer Bank zu bekommen oder ihnen wird ein Kredit nur zu einem viel schlechteren Zinssatz eingeräumt. Einem Mietinteressenten wird es bei dem derzeit vielerorts sehr angespannten Wohnungsmarkt in der Regel kaum möglich sein, eine Wohnung anzumieten, wenn er dem Vermieter nicht von sich aus eine positive SCHUFA-Bonitäts-Auskunft vorlegen kann.

 

Löschung und Beseitigung fehlerhafter Schufa-Einträge

Es kommt durchaus vor, dass die Schufa von einem ihrer Vertragspartner (z.B. einem Telekommunikationsanbieter) unzutreffende Negativinformationen über das Zahlungsverhalten eines Betroffenen übermittelt bekommt oder dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Berücksichtigung solcher Informationen durch die Schufa nicht gegeben sind. Oft erfährt der Betroffene erst durch eine Vertragsablehnung davon, dass ein negativer Schufa-Score dafür ausschlaggebend war. Der Betroffene sollte dann Ansprüche auf Löschung und Widerruf prüfen, um Nachteile bei künftigen Verträgen zu vermeiden.

 

Materieller Schadensersatz bei falschem Schufa-Eintrag

Stellt sich ein fehlerhafter Eintrag heraus, kann neben dem Löschungsanspruch auch ein Schadensersatzanspruch gegen das für den Falscheintrag verantwortliche Unternehmen begründet sein. Ein materieller Schaden könnte anhand konkreter finanzieller Nachteile, die durch das Nichtzustandekommen oder den Vertragsschluss zu schlechteren Konditionen entstanden sind, bezifferbar sein. Ein verteuerter Zinssatz für eine langjährige Finanzierung kann einen hohen Schadensbetrag ausmachen.

 

Schmerzensgeld für falschen Schufa-Eintrag?

Darüber hinaus kommt - unabhängig vom Nachweis eines konkreten materiellen Schadens - grundsätzlich auch ein Schmerzensgeldanspruch bzw. Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens in Betracht. Unlängst verurteilte das Landgericht Darmstadt ein Kreditinstitut wegen einer rechtswidrigen Schufa-Meldung zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 2.000,00 € mit Rücksicht auf die Schwere der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. LG Darmstadt, Urteil vom 19.11.2019, Az.: 13 O 116/19). Bemerkenswert ist, dass das Urteil noch auf Grundlage der vor Gültigkeit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anzuwendenden Rechtslage erging, die für Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht in jedem Fall, sondern nur subsidiär und bei besonderer Schwere der Rechtsverletzung eine entsprechende Geldentschädigung für den immateriellen Schaden vorsah. Seit der Anwendbarkeit der DSGVO ab 25.5.2018 wurde die Position betroffener Anspruchsteller sogar noch gestärkt. In Art. 82 Abs. 1 DSGVO wurde ein Schadensersatzanspruch für jede Person normiert, der ein materieller oder immaterieller Schaden aufgrund eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung entstanden ist.

 

Hilfe bei Problemen mit Schufa-Einträgen in ganz Deutschland

Unsere Kanzlei ist im gesamten Bundesgebiet tätig und steht auch Ihnen gerne zur Verfügung, sollte Ihre Bonität durch einen Schufa-Eintrag beeinträchtigt sein. Gerne beraten und vertreten wir Sie im Hinblick auf Ihre Möglichkeiten Beseitigung und ggf. auch Schadensersatz zu verlangen.

Gerne können Sie uns eine über das Kontaktformular eine unverbindliche Mandatsanfrage mit Schilderung Ihres konkreten Problems zusenden.



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