Schadensersatz wegen unberechtigter SCHUFA-Einträge

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In seiner aktuellen Entscheidung vom 18.5.2022 hat das Oberlandesgericht Koblenz (Az. 5 U 2141/21) einem Verbraucher gegen ein Mobilfunkunternehmen einen Schadensersatzanspruch in Höhe von (nur) 500,00 € zugesprochen.

Hintergrund der Entscheidung ist, dass der Verbraucher durch seinen Mobilfunkanbieter auf die Zahlung von Gebühren in Anspruch genommen wurde. Der Verbraucher hat sich gegen die geltend gemachten Beträge zur Wehr gesetzt und im Gegenzug den Mobilfunkbetreiber  widerklagend auf die Zahlung eines  Schadensersatzes (immaterieller Schaden) in Anspruch genommen. Der Verbraucher verlangte diesen Schadensersatz da er  sich durch die unberechtigt durch den Mobilfunkanbieter vorgenommene Eintragung in seinen Rechten verletzt sah. Der unberechtigte Eintrag bestand ca. zwei Jahre.

Der Verbraucher hatte die Zahlung eines Schadensersatzes i.H.v. 6.000 € begehrt.

Im Ergebnis hat das Gericht zwar festgestellt, dass eine entsprechende Schadensersatzverpflichtung des Mobilfunkbetreibers festzustellen ist, hat  jedoch dem Verbraucher  mit Blick auf den von ihm verlangten Betrag einen nur vergleichsweise geringen Betrag von 500,00 €  zugesprochen.

Grundlage der Entscheidung ist § 82 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Jedoch hat das Oberlandesgericht  bei der Höhe des festgestellten Schadensersatzanspruchs nicht ausreichend gewürdigt, dass durch die unrechtmäßige Meldung der  vermeintlich nicht gezahlten Beträge in erheblicher Form die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers bei der Hausbank sowie gegebenenfalls potenziellen Vertragspartnern herabgesetzt wurde.

Daneben wurde durch das Gericht darauf verwiesen, dass neben einem solchen immateriellen Schadensersatzanspruch auch eine Sanktionswirkung durch Aufsichtsbehörden und dortigen Verfahren gegeben sei.

Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde  zugelassen und auch eingelegt.

Durch den Bundesgerichtshof wurde bereits mitgeteilt, dass voraussichtlich auch eine Vorlage an den europäischen Gerichtshof erfolgen müsse/werde.


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Foto(s): Markus Schneckener


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