Schadensregulierung bei unverschuldetem Verkehrsunfall - Warum Sie sofort einen Rechtsanwalt einschalten sollten

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Herr E ist unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden. Sein Fahrzeug ist erheblich beschädigt, und er lässt durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen ein Gutachten erstellen, um den Schaden zu beziffern. Nun stellt sich die Frage: Muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für den Gutachter übernehmen?


Rechtliche Grundlagen:

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte das Recht, seinen Schaden vollständig ersetzt zu bekommen. Hierzu gehören auch die Kosten für einen Kfz-Gutachter, wenn dieser zur Feststellung der Schadenshöhe erforderlich ist. Grundsätzlich ist die gegnerische Haftpflichtversicherung verpflichtet, alle erforderlichen Kosten zu übernehmen, sofern der Unfallgegner für den Schaden verantwortlich ist.

Warum sollte man sofort nach dem Unfall einen Rechtsanwalt beauftragen?

  1. Komplexität der Schadensregulierung: Die Regulierung eines Verkehrsunfalls ist oft komplexer, als es auf den ersten Blick erscheint. Schon kleine Fehler bei der Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung oder bei der Ermittlung der Schadenshöhe können dazu führen, dass Kürzungen vorgenommen oder Ansprüche nicht vollständig anerkannt werden. Ein Rechtsanwalt kennt die Fallstricke und sorgt dafür, dass der Geschädigte keine Ansprüche verliert.

  2. Vermeidung unberechtigter Kürzungen durch die Versicherung: Versicherungen versuchen häufig, Kosten zu kürzen oder gänzlich abzulehnen, insbesondere bei Gutachterkosten, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigungen. Ein Anwalt kann bereits im Vorfeld sicherstellen, dass die Schadensersatzansprüche vollständig und korrekt geltend gemacht werden. Dies reduziert das Risiko, dass die Versicherung unberechtigt Kosten verweigert.

  3. Unabhängige Beratung: Der Anwalt vertritt ausschließlich die Interessen des Geschädigten und ist daher nicht von der gegnerischen Versicherung beeinflusst. Er achtet darauf, dass alle Posten durchgesetzt werden und der Geschädigte seine berechtigten Ansprüche in voller Höhe erhält.

  4. Kein Kostenrisiko für den Geschädigten: Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten. Dies bedeutet, dass der Geschädigte in der Regel keine finanziellen Nachteile hat, wenn er einen Rechtsanwalt beauftragt. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht sorgt also nicht nur für eine reibungslose Schadensregulierung, sondern auch dafür, dass keine unberechtigten Kosten beim Geschädigten hängenbleiben.

  5. Schnellere Abwicklung: Die Erfahrung zeigt, dass die Einschaltung eines Rechtsanwalts oft zu einer schnelleren und reibungsloseren Abwicklung des Schadens führt. Versicherungen neigen dazu, bei anwaltlicher Vertretung schneller zu reagieren und unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

Fazit:

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist es in der Regel immer ratsam, sofort einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung zu beauftragen. Dies stellt sicher, dass alle Ansprüche korrekt und vollständig geltend gemacht werden und unberechtigte Kürzungen der gegnerischen Versicherung vermieden werden. Da die Anwaltskosten von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen werden, geht der Geschädigte hierbei kein Kostenrisiko ein.


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