Scheidung international – Le divorce international - International divorces

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Häufige Fragen -Questions utiles - FAQ

Ehen mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten der Ehepartner nehmen nicht nur in Deutschland zu. Diese Doppelstaatler-Ehen oder falls beide oder einer von den Ehepartnern im Ausland lebt sind als Ehe mit Auslandsbezug zu bezeichnen.

In diesem Fall ist auch die Ehescheidung eine Ehescheidung mit Auslandsbezug. Die rechtliche Behandlung unterliegt vor allem dem internationalen Privatrecht aber auch supranationalem Recht, wie zum Beispiel Europäischen Rechtsverordnungen.

So bestimmt bei internationalen Scheidungen die sog. Rom-III Verordnung, nach welchem Scheidungsrecht Sie geschieden werden.


1. Muss ich mich im Land meiner Heirat scheiden lassen?

Es ist nicht ausschlaggebend, in welchem Land sie geheiratet haben. Zwar wird das dortige Familienrecht Rechtsvorschriften zur wirksamen Eheschließung festgelegt haben. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf das anzuwendende Scheidungsrecht. Dieses bestimmt sich entsprechend der Rom III Verordnung nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Eheleute. Bei Scheidung in einem Mitgliedsstaat der EU wird diese Scheidung ohne Anerkennungsverfahren an allen anderen Mitgliedsstaaten (außer Dänemark) formlos anerkannt.


2. Kann man in Abwesenheit geschieden werden?

Grundsätzlich müssen beide Ehepartner im Scheidungsverfahren zur persönlichen Anhörung vor Gericht erscheinen. In zahlreichen Fällen ist dies jedoch nicht möglich. Sollte ein Ehepartner z.B. verschollen sein oder aus gesundheitlichen Gründen nicht aus dem Ausland anreisen können, gibt es diverse Möglichkeiten, eine Scheidung dennoch aussprechen zu lassen. Zunächst ist hier die Möglichkeit der öffentlichen Zustellung zu erwähnen. In anderen Fällen sind die Gerichte auch bereit, Anhörungen per Video-Anruf oder sogar auch nur schriftlich ausreichen zu lassen.


3. In welchem Land soll ich die Scheidung einreichen?

Bei gemeinsamer Staatsangehörigkeit der Ehepartner, sind die Gerichte des Heimatlandes zwar für eine Scheidung zuständig. Dies bedeutet indes nicht, dass dann auch Heimatrecht auf die Scheidung angewendet wird. Das Heimatgericht wird vielmehr das Scheidungsrecht des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts der Ehegatten anzuwenden haben. Insofern sollte gut überlegt sein, ob ein Antrag im Heimatstaat wirklich gewollt ist. Häufig führt ein solcher dazu, dass Rechtsgutachten eingeholt werden müssen und sich die Verfahrensdauer damit erheblich verzögert. Insbesondere führt ein Scheidungsantrag im Heimatland somit nicht dazu, dass andere oder vermeintlich günstigere Rechtsvorschriften zur Anwendung kämen.


4. Kann man sich in Deutschland scheiden lassen, wenn man im Ausland geheiratet hat?

Eine Ehescheidung in Deutschland auch von im Ausland geschlossenen Ehen ist unproblematisch möglich. In den meisten Fällen ist sogar die Übersetzung der Heiratsurkunde entbehrlich. Auch achtet das deutsche Gericht darauf, ausländische Gemeinde- und Standesamtsbezeichnungen richtig aufzuführen. Wichtig ist sodann noch, dass der Scheidungsbeschluss auch eine vollständige Begründung enthält. Dies ist zur späteren Anerkennung der Ehescheidung im Heimatland häufig notwendig.


5. Wie viel kostet eine Scheidung?

Die Kosten des Scheidungsverfahrens bestimmen sich nach den sogenannten Verfahrenswert. Dies betrifft sowohl die Justizkosten als auch Kosten der anwaltlichen Vertretung. Das Gericht legt den Verfahrenswert auf Basis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eheleute fest. Für Personen, die die Verfahrenskosten nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit, eine Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Für eine individuelle Kostenabschätzung auch vor einer Mandatierung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


6. Was muss im Scheidungsverfahren geregelt werden?

Was das Gericht im Scheidungsverfahren regelt, hängt davon ab, was die Eheleute beantragen. In Deutschland gibt es die Möglichkeit, auch nur die Scheidung der Ehe aussprechen zu lassen, und die Scheidungsfolgen (wie zum Beispiel Unterhalt, Kinderbetreuung, Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich, usw.) einvernehmlich zwischen den Ehegatten und ohne Inanspruchnahme des Gerichts zu regeln. In diesem Fall bleibt das Scheidungsverfahren kurz und unkompliziert.

7. Welche Sprache im Scheidungsverfahren?

Die Gerichtssprache in Deutschland ist Deutsch. Für Ehepartner, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, wird im Verfahren ein Dolmetscher hinzugezogen, sodass sie das Verfahren durchweg verstehen. 

Wichtig ist es insofern nur, dass Sie sich in Ihrer Muttersprache mit Ihrem Rechtsbeistand verständigen können. Ich selber spreche fließend Französisch und Englisch, betreue überwiegend ausländische Mandanten und bin in der gesamten Bundesrepublik Deutschland tätig. Sie können gerne telefonischen Kontakt aufnehmen - dieser ist kostenlos.


Rechtsanwältin Helicia Herman

Fachanwältin für Familienrecht

München, 1.6.2022



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