Scheidung ohne Trennungsjahr möglich?

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Die Zeit der Trennung ist meistens sehr anstrengend und belastend. Der Wunsch, mit der Scheidung der Ehe einen Schlussstrich ziehen zu können, ist daher mehr als verständlich. Liest man im Internet nach den Voraussetzungen der Scheidung wird einem dabei recht schnell der Begriff des Trennungsjahres begegnen. Ob es möglich ist, das Trennungsjahr zu vermeiden, erfahren Sie in diesem Artikel.

Grundsatz: Die Voraussetzungen einer „normalen“ Scheidung

Um diese Frage beantworten zu können, müssen wir zunächst einen Blick auf die gesetzlichen Regelungen zur Scheidung werfen. Danach kann die Ehe geschieden werden, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass sie wiederhergestellt wird, § 1565 I BGB.

Da nicht in jedem Scheidungsverfahren über die Gründe der Trennung gestritten werden soll, sagt das Gesetz weiter, dass nach Ablauf von einem Jahr nach der Trennung automatisch davon auszugehen ist, dass eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht mehr zu erwarten ist, wenn einer der Ehegatten die Scheidung beantragt.

Dagegen ist eine Scheidung ohne Trennungsjahr nur zulässig,

„wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.“

Da dies nur selten der Fall ist, darf die Ehe im Normalfall erst nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden (Davon zu trennen ist dagegen die Frage, wann der Scheidungsantrag eingereicht werden kann. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen bereits deutlich früher möglich).

Ausnahme: Härtefallscheidung bzw. Scheidung ohne Trennungsjahr

Um eine Scheidung ohne Trennungsjahr zu erreichen, sind daher zwei Voraussetzungen erforderlich:

  1. Die Fortsetzung der Ehe muss für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellen und
  2. die Gründe für die unzumutbare Härte müssen in der Person des anderen Ehegatten liegen.

Dies bedeutet, dass es nicht allein auf das Verhalten des anderen Ehegatten ankommt, sondern zusätzlich muss das Gericht davon überzeugt werden, dass dieses Fehlverhalten für denjenigen, der die Härtefallscheidung beantragen möchte, geradezu unerträglich ist.

Die Gründe, die prinzipiell geeignet sein können, eine solche unzumutbare Härte darzustellen sind dabei vielfältig. Am ehesten ist dies noch bei Straftaten insb. Gewalttätigkeiten gegenüber dem anderen Ehegatten der Fall.

Problematischer wird dies bereits dann, wenn es um Untreue bzw. die Hinwendung zu einem neuen Partner geht. Hierbei sind im Normalfall weitere Umstände erforderlich um von einem sogenannten Härtefall ausgehen zu können. Darüber hinaus ist die Rechtsprechung gerade in dieser Fallgruppe alles andere als einheitlich. So wird beispielsweise der nicht seltene Fall, dass ein Ehegatte mit einem neuen Partner zusammenlebt und von diesem ein Kind erwartet, häufig als Härtefall anerkannt. Anderer Auffassung war aber das OLG Naumburg, wonach es auch in diesem Fall zumutbar sein soll, den Ablauf des Trennungsjahres abzuwarten (OLG Naumburg, Beschluss v. 05.11.2004, Az. 14 WF 211/4).

Ansonsten können noch die unterschiedlichsten Gründe eine Scheidung ohne Trennungsjahr rechtfertigen. Die hierzu ergangenen Gerichtsentscheidungen reichen dabei von der Aufnahme einer Tätigkeit als Prostituierten bis hin zu vermögensschädigenden Handlungen. Dagegen reicht die Krankheit des anderen Ehegatten für sich betrachtet ebensowenig wie die Nichtzahlung von Unterhalt oder gar der Wunsch, einen anderen Partner heiraten zu wollen, für eine Scheidung ohne Trennungsjahr aus.

Fazit:

Eine Scheidung ohne Trennungsjahr ist daher nur in Ausnahmefällen möglich. Ob in Ihrem Fall eine solche Ausnahmesituation gegeben ist, lässt sich nur unter Berücksichtigung und sorgfältiger Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalles beurteilen, wobei auch die Entscheidungspraxis des für Sie zuständigen Gerichts herangezogen werden muss. Ohne eine ausführliche Erörterung mit einem auf Familien- bzw. Scheidungsrecht spezialisierten Anwalt ist dies in keinem Fall möglich.

Weitere Informationen zu Ablauf des Scheidungsverfahrens und sämtlichen anderen Fragen rund um das Thema einvernehmliche Ehescheidung finden Sie auf der Internetseite des Autors, Anwalt für Familienrecht Enrico Eichhorn.


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