Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung im Überblick

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Die Entscheidung, sich scheiden zu lassen, ist oft eine emotionale und finanzielle Herausforderung. Die Scheidungskosten können stark variieren, abhängig von verschiedenen Faktoren. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen ausführlichen Überblick über die wichtigsten Kosten, die bei einer einvernehmlichen Scheidung anfallen.

1. Gerichtskosten

Einen wesentlichen Teil der Gesamtkosten der Scheidung stellen die Gerichtsgebühren dar. Diese richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert. Bei „normalen“ Zahlungsklagen handelt es sich hierbei um den Betrag, der gerichtlich geltend gemacht wird. Da bei der einvernehmlichen Scheidung jedoch kein Geldbetrag geltend gemacht wird, hat der Gesetzgeber hierzu besondere Regelungen getroffen. Grob vereinfacht ausgedrückt beträgt der Verfahrenswert nach diesen Regelungen in den meisten Fällen das 3,2- bis 3,5-fache des Monatsnettoeinkommens beider Ehegatten.

Beispiel: Verfügt Ehegatte A über ein Einkommen von 2.500,- € und Ehegatte B von 3.300,- € beträgt der Verfahrenswert zwischen 18.560,- € (3,2 * (2.500,- € + 3.300,- €)) und 20.300,- € (3,5 * (2.500,- € + 3.300,- €)).

Aus dem Verfahrenswert ergeben sich sodann die tatsächlich zu zahlenden Gerichtskosten exemplarisch wie folgt:


Verfahrenswert

Gerichtskosten

15.000,- €

648,- €

20.000,- €

764,- €

30.000,- €

898,- €

40.000,- €

1.050,- €

50.000,- €

1.202,- €

2. Anwaltskosten

Da das Scheidungsverfahren nur durch einen Anwalt beantragt werden darf, fallen daneben noch Gebühren für dessen Tätigkeit an. Üblicherweise werden bei einvernehmlichen Scheidungen auch diese Gebühren nach dem oben beschriebenen Verfahrenswert berechnet.

  • Profitipp: Theoretisch darf ein Anwalt seine Gebühren auch nach anderen Kriterien berechnen, wenn er hierfür mit seinem Mandanten eine entsprechende Vergütungsvereinbarung getroffen hat. Dies ist für den Mandanten jedoch nie günstiger, da die Gebühren, die bei einer Abrechnung nach dem Verfahrenswert anfallen, die Mindestvergütung darstellt, die vom Anwalt nicht unterschritten werden darf.

Für die einzelnen oben genannten Verfahrenswerte fällt folgende Vergütung für jeden beauftragten Rechtsanwalt an:


Verfahrenswert

Anwaltskosten ca. brutto

15.000,- €

 2.160,- €

20.000,- €

2.470,- €

30.000,- €

2.860,- €

40.000,- €

3.350,- €

50.000,- €

3.830,- €



Hinzu kommen gegebenenfalls noch Auslagen, die von den Umständen des Einzelfalles abhängen, jedoch nur in den seltensten Fällen nennenswert ins Gewicht fallen.

3. Weitere Kosten

Zusätzlich zu den Anwalts- und Gerichtskosten können auch bei einer einvernehmlichen Ehescheidung weitere Kosten anfallen, deren Höhe sich jedoch nur anhand der individuellen Verhältnisse beurteilen lässt. Zu nennen sind dabei insbesondere die Kosten des Notars für den Abschluss einer Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung. Darüber hinaus können Kosten für die Bewertung von Immobilien oder Unternehmen bzw. Anteilen entstehen. Schließlich kann auch eine Beratung durch einen Steuerberater erforderlich werden, für die ebenfalls Gebühren anfallen.

4. Fazit

Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus verschiedenen Elementen zusammen, wobei die Anwalts- und Gerichtskosten oft nach dem Gegenstandswert der Scheidung berechnet werden. Es ist ratsam, sich frühzeitig professionell beraten zu lassen und ein realistisches Budget für die Scheidung aufzustellen. Eine sorgfältige Planung kann dazu beitragen, die finanziellen Auswirkungen zu minimieren und einen reibungslosen Übergang in das Leben nach der Scheidung zu gewährleisten.

Weitere Informationen zu den Kosten der einvernehmlichen Ehescheidung und sämtlichen anderen Fragen rund um das Thema einvernehmliche Ehescheidung finden Sie auf der Internetseite des Autors, Anwalt für Familienrecht Enrico Eichhorn.

Foto(s): Stockfotos-MG - stock.adobe.com; amnaj - stock.adobe.com

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