Scheidung online

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Scheidung online bedeutet, dass Sie mich nicht persönlich in meinem Büro aufsuchen müssen. Wir kommunizieren durch E-Mails bzw. Telefonate, was die Bearbeitungszeit verkürzt.

Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:

Ihre Heiratsurkunde und gegebenenfalls die Geburtsurkunden Ihrer Kinder.

Außerdem benötige ich noch folgende Informationen:

Ihren vollständigen Namen nebst Geburtsdatum sowie Ihre Staatsangehörigkeit. Diese Angaben benötige ich auch von Ihrem Ehepartner. Sollten Sie gemeinsame Kinder haben, benötige ich deren Namen, Geburtdaten sowie die Angabe über deren Lebensmittelpunkt.

Des Weiten teilen Sie mir bitte mit, ob Sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben.

Schließlich benötige ich die Angabe über das genaue Trennungsdatum, Ihren letzten gemeinsamer Wohnsitz sowie Ihre beiden gegenwärtigen Anschriften.

Ablauf der Online-Scheidung:

Ich reiche den Scheidungsantrag bei dem zuständigen Gericht ein, welches den Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zustellt. Dieser stimmt dem Scheidungsantrag zu. In diesem Fall wäre kein zweiter Anwalt erforderlich. Sollte Ihr Partner einen eigenen Scheidungsantrag stellen wollen, müsste er einen eigenen Anwalt beauftragen. 

Als nächstes wird durch das Gericht ein Termin zur mündlichen Verhandlung mit persönlicher Präsenz der Eheleute anberaumt. 

Vor Gericht werden Sie beide dann zu der Frage des Trennungsdatums und des Scheiterns der Ehe angehört. Die Scheidung wird dann in diesem Termin ausgesprochen.

Bei einer unstreitigen Scheidung wird mit Ausnahme des einen Gerichtstermins alles online abgewickelt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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