Scheidungsanerkennung deutscher Scheidungstitel in der Türkei einfacher und schneller gemacht

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Heute möchte ich Ihnen mit meinem Beitrag über einen einfacheren bzw. wesentlich kürzeren Weg der Scheidungsanerkennung im Vergleich zu den bisherigen Gerichtsverfahren berichten.

In der Ausgangssituation liegt bereits ein deutscher Scheidungsbeschluss vor, der jedoch in manchen Fällen auch in der Türkei anerkannt werden muss. Denn eine Scheidung in Deutschland führt nicht zwangsläufig auch zu einer Scheidung in der Türkei. Insbesondere haben türkische Staatsbürger ein berechtigtes Interesse daran, die Scheidung in der Türkei anerkennen zu lassen, da die in der Türkei noch gültige Ehe ein Hindernis für eine neue Eheschließung darstellt. 

Ehemalig türkische Staatsbürger, die die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben sind leider in der Annahme, dass diese die Scheidungsanerkennung in der Türkei nicht durchführen müssen. Dies ist ein Trugschluss. Denn die Gültigkeit einer Ehe hängt nicht von der Änderung der Staatsangehörigkeit der Eheleute ab. Die Wirksamkeit der Ehe bleibt unabhängig von der Staatsbürgerschaft weiterhin bestehen. Damit gelten die eherechtlichen und im Todesfall die erbrechtlichen Ansprüche in der Türkei weiterhin fort, solange die Scheidungsanerkennung nicht durchgeführt wird. 

Die Durchführung der Scheidungsanerkennung in der Türkei ist bei einvernehmlicher Scheidung auch bei den türkischen Konsulaten möglich, soweit beide Ehepartner vorstellig werden (der Antragsgegner/-in innerhalb von 90 Tagen ab Antragstellung) und die Scheidungsanerkennung einvernehmlich unterzeichnen. Sollte der Antragsgegner innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Zeit nicht unterzeichnen, muss man in der Regel ein Anerkennungsverfahren beim zuständigen Gericht in der Türkei einleiten. 

Ist der Antragsgegner deutsche(-r) Staatsangehörige(-r), dauerte dieses Gerichtsverfahren 1- 1,5 Jahre. Dies ist nunmehr vereinfacht worden. Die Zustellungsproblematik mit dem Aufwand und die damit verbundene Wartezeit ist mit der neuen gesetzlichen Regelung überwunden worden. Die Scheidungsanerkennung kann durch Vorlage bestimmter Unterlagen persönlich oder durch einen durch eine spezielle Vollmacht (özel vekaletname) bevollmächtigten Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin bei dem zuständigen Amt (Il Nüfus Müdürlügü) in der Türkei beantragt und einseitig durchgeführt werden. Soweit alle geforderten Unterlagen (diese sind gesetzlich ausdrücklich geregelt) vorliegen und diese beim zuständigen Ausschuss mit dem speziellen Antrag eingereicht werden, handelt es sich bei der Anerkennung um einen Erledigungszeitraum von nur maximal zwei bis drei Monaten. Damit muss der langwierige Gerichtsweg nicht mehr beschritten werden. Denn hier ist die Einverständniserklärung bzw. Anhörung des/-r Antragsgegners/-in nicht mehr notwendig!

Welche Unterlagen hierfür benötigt werden, können wir Ihnen im Rahmen eines telefonischen Beratungsgesprächs nennen, nachdem wir Ihre Situation besprochen und Ihre Sachlage festgelegt haben. Denn nicht in jedem Fall ist der kürzere und einfachere Weg möglich.

Denn handelt es sich bei dem Antragsgegner um eine/-n türkische/-n Staatsbürger/-in und diese/-r wird nicht beim Konsulat vorstellig und gibt sein/ihr Einverständnis für die Anerkennung ab, dann ist die Klageerhebung in der Türkei unumgänglich. Hier wird das Anhörungsrecht des türkischen Staatsbürgers geschützt.

Rufen Sie uns bitte bei weiteren Fragen an oder schreiben Sie uns eine Email an info@uzun-legal.de und wir melden uns umgehend bei Ihnen und bieten Ihnen einen Beratungstermin an. 

RA Elif Uzun, LL.M. 

RAK Hamm /Istanbul




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