Scheidungsanerkennung / Scheidung in der Türkei

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Sie sind in Deutschland geschieden und möchten die Scheidungsanerkennung in der Türkei durchführen? Dann helfen wir Ihnen gerne. In der Regel ist nunmehr die Scheidungsanerkennung bei den türkischen Konsulaten möglich. Jedoch ist hier ein einvernehmliches und gemeinsames Vorgehen der Parteien Voraussetzung. Stellt eine Partei den entsprechenden Antrag auf Scheidungsanerkennung beim Konsulat mit Vorlage der erforderlichen Dokumente (hierzu weiter unten), muss die andere Partei innerhalb von 90 Tagen ebenfalls die Einverständniserklärung beim Konsulat abgeben. Andernfalls kann die Scheidungsanerkennung nicht durchgeführt werden, sodass der Klageweg in der Türkei geboten ist. 


Hierfür benötigen wir den deutschen Scheidungsbeschluss mit dem Rechtskraftvermerk und einer Apostille. Wichtig ist, dass türkische Gerichte das Originaldokument benötigen. Zudem ist eine notariell beglaubigte Vollmacht erforderlich. Diese können Sie entweder als türkische Staatsbürger beim türkischen Konsulat ausstellen lassen oder als deutsche Staatsbürger beim deutschen Notar. Ich stelle Ihnen hierfür ein Vollmachtsformular zur Verfügung. Ehemalig türkische Staatsbürger, jetzt deutsche Staatsbürger mit einer sogenannnten Mavi-Kart können die Vollmacht auch beim türkischen Konsulat ausstellen lassen. Den Termin beim türkischen Konsulat in Ihrer Nähe können Sie online mit Ihrer TC Kimlik Nr. (türkische Identifikationsnummer/ ID) buchen. Sollten Sie hierzu Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Für weitere Fragen können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

Dauer des Verfahrens

Die Dauer des Verfahrens hängt von der Staatsangehörigkeit der gegnerischen Seite, der Beklagten bzw. des Beklagten ab. Die Zustellung an eine(n) deutsche(n) Staatsbürger (-in) erfolgt in der Regel über das fortgeschrittene System der Gerichte im Verhältnis zu nichttürkischen Staatsbürgern relativ schnell. Der längere Weg geht über das auswärtige Amt über den Postweg. Eine explizite Angabe über die Dauer des Verfahrens kann leider nicht gemacht werden, da die Dauer von mehreren Faktoren, wie Arbeitsbelastung und Besetzung der Geschäftsstellen der jeweiligen Gerichte, Pandemie etc.  abhängt. In der Regel gehen wir von 6 Monaten aus, soweit es sich bei der gegnerischen Partei um einen türkischen Staatsbürger bzw. türkische Staatsbürgerin handelt.




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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