Versagte Schönheits-OP in der Türkei! Wie gehe ich rechtlich vor? Was muss ich vor dem Eingriff beachten?

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Die Türkei ist mittlerweile eine sehr beliebte Anlaufstelle für Schönheits-Op`s und ärztliche Dienstleistungen wie z.Bsp. Magenverkleinerung. Der Gesundheitstourismus ist in diesem Gebiet sehr stark gewachsen und hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. Immer mehr Menschen nehmen diese Dienstleistung aufgrund des günstigen Kostenfaktors und des Rund-um-Services in Anspruch. Sie reisen in die Türkei und unterziehen sich Schönheitseingriffen, wie Haartransplantation, Brustvergrößerung/-verkleinerung, Nasenkorrektur, Bauchdeckenstraffung, Gesichtsstraffung und ähnlichen Verjüngungseingriffen etc. Oft sind die Ergebnisse zufriedenstellend. Dennoch gibt es leider auch fatale Folgen, die über die bloße Unzufriedenheit hinausgehen. Die risikobehafteten Eingriffe können auch zu gesundheitlichen Schäden führen, die in der Türkei rechtlich verfolgt werden können. Wir helfen Ihnen gerne.

Wie werden Schönheits-Op`s rechtlich bewertet?

Rechtlich handelt sich bei diesen Eingriffen um "Werkverträge". Die Ärzte schulden hier nicht nur die Leistung, sondern auch den Erfolg. Wird hier nachweislich der geschuldete Erfolg nicht erbracht und/oder zudem auch Gesundheitsschäden verursacht, kann die Rückzahlung des entrichteten Preises und Schadensersatz verlangt werden. Der Umfang des zu ersetzenden Schadens hängt von dessen Nachweislichkeit und der Kausalität ab. Also muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen des mangelhaften Eingriffs und  des entstandenen Schadens bestehen. 

Die Mediation als vorgeschaltete Klagevoraussetzung

Bevor eine Klage vor dem Verbrauchergericht erhoben werden kann, ist nach türkischem Recht die Durchführung einer Mediation Voraussetzung. Ein objektiver Mediator schaltet sich ein und bringt die Parteien außergerichtlich zusammen, um eine Einigung herbeiführen zu können. Die Sitzungen werden protokolliert. Das Endprotokoll hat eine Titelwirkung, wenn es tatsächlich zu einer Einigung zwischen den Parteien kommt. Immerhin wird damit ein langjähriger Prozess erspart. Das Endprotokoll ist wie ein gerichtliches Urteil vollstreckbar. 

Wichtige Tipps vor dem Schönheitseingriff:

1) Halten Sie eine schriftliche Vereinbarung fest, woraus der operierende Arzt, das Krankenhaus und die geschuldete Leistung bzw. der geschuldete Erfolg hervorgeht. Lassen Sie den Vertrag anwaltlich überprüfen!

2) Möglichst keine Barzahlungen vornehmen. Wenn diese trotzdem vorgenommen wird, unbedingt quittieren lassen.

3) Bei Geldüberweisungen unbedingt den Verwendungszweck so konkret wie möglich angeben (Für welchen Eingriff, Datum, Krankenhaus, Ort etc.).

3) Darauf achten, was Ihnen zur Unterzeichnung vorgelegt wird. Bitte keine Formulare unterzeichnen, die Sie sprachlich nicht verstehen. 

4) Aufklärungsbögen immer nach der ärztlichen Aufklärung mit dem Aufklärungsinhalt unterzeichnen, die Sie sprachlich verstehen.

5) Lesen Sie sich die Risiken in den Ihnen vorgelegten Einverständniserklärungen gründlich durch bevor Sie unterschreiben. 

6) Lassen Sie sich alle Dokumente vor dem OP-Tag aushändigen bzw. zuschicken, die Sie dort unterzeichnen sollen. Lesen Sie sich alles vorher gründlich durch und lassen Sie sie anwaltlich überprüfen.

7) Lassen Sie sich von allen Dokumenten, die Sie unterzeichnet haben, jeweils einen Auszug geben, insbesondere sollten Sie nach dem Eingriff den OP-Bericht mitnehmen, der den operierenden Arzt, den durchgeführten Eingriff und das Krankenhaus erkenntlich macht. 

8) Achten Sie darauf, dass sowohl der operierende Arzt als auch das Krankenhaus den unter Nr. 1 genannten Vertrag ebenfalls unterzeichnen und abstempeln.  

9) Lassen Sie sich am OP-Tag einen Aufnahmenachweis im Krankenhaus geben. 

Sind Sie auch Opfer eines Schönheitseingriffs in der Türkei oder planen sie eine solche, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir beraten und vertreten Sie gerne!  

Foto(s): Elif Uzun

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