Scheidungsfolgenvereinbarungen

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von Lukas Bierhenke // Assessor iuris // Kanzlei am Südstern


» Möchten Sie sich scheiden lassen?


Dann sollten Sie sich so früh wie möglich mit den finanziellen und rechtlichen Folgen einer Scheidung auseinandersetzen. Auch ohne zuvor einen Ehevertrag geschlossen zu haben, besteht für Sie die Möglichkeit, eine möglichst konfliktfreie und einvernehmliche Scheidung herbeizuführen. Für diesen Zweck sieht das deutsche Recht sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarungen vor.


Vorteile einer Scheidungsfolgenvereinbarung


Mit Scheidungsfolgenvereinbarungen können Sie Regelungen in Bezug auf Ihre Scheidung treffen. Diese können beispielsweise das Sorgerecht für aus der Ehe hervorgegangene Kinder, den Unterhalt unter den Ehegatten, den Verbleib in der ehelichen Wohnung sowie die Verteilung des Hausrats betreffen. Der Vorteil von Scheidungsfolgenvereinbarungen ist dabei insbesondere darin zusehen, dass eine weitgehend einvernehmliche Scheidung herbeigeführt werden kann und die Kosten der Scheidung auf diese Weise niedrig gehalten werden.


Welche Form ist erforderlich?


Grundsätzlich können Scheidungsfolgenvereinbarungen ohne besondere Form geschlossen werden. Wir empfehlen allerdings, diese stets schriftlich zu fixieren und von beiden Ehegatten unterschreiben zu lassen, um das zukünftige Konfliktpotential möglichst zu reduzieren. Eine notarielle Beurkundung Ihrer Scheidungsfolgenvereinbarung kann jedoch im Einzelfall auch erforderlich sein. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn in der Vereinbarung der nacheheliche Unterhalt, eine Vermögensübertragung von Immobilien und/oder von Gesellschaftsanteilen oder die Aufhebung eines gemeinsamen Testaments geregelt werden sollen.


Gerne prüfen wir Ihren konkreten Einzelfall und erstellen mit Ihnen individuell Scheidungsfolgenvereinbarungen. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Beratungstermin unter 030 695 330 96 oder kontakt@kanzlei-am-suedstern.de.


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