Scheinrechnungen und Abdeckrechnungen: rechtliche Einordnung nach neuerlichen Durchsuchungen
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Razzien, Ermittlungen und Vorwürfe der Steuerhinterziehung machen regelmäßig Schlagzeilen – besonders in der Baubranche. In der jüngsten Großrazzia bei Bauunternehmen deckten Ermittler erneut ein Netzwerk von Schein- und Abdeckrechnungen auf, bei dem Millionen Euro am Fiskus vorbeigeschleust wurden. Doch was steckt hinter diesen illegalen Machenschaften, und wie können Unternehmer selbst in diese Falle geraten?
Dieser Beitrag richtet sich an Unternehmer, die mit Scheinrechnungen konfrontiert werden – sei es, weil ihnen die Teilnahme an solchen Geschäften angeboten wird oder weil sie selbst bereits im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen stehen. Wir erklären, wie Schein- und Abdeckrechnungen funktionieren, welche strafrechtlichen und steuerlichen Folgen drohen und was betroffene Unternehmen jetzt tun müssen.
1. Was sind Schein- und Abdeckrechnungen?
Scheinrechnungen sind Rechnungen, die für tatsächlich nicht erbrachte Leistungen oder Lieferungen ausgestellt werden. Vorgeblich werden diese Rechnungen bar beglichen. Ziel ist es, den ausgewiesenen Rechnungsbetrag als Betriebsausgaben steuermindernd geltend zu machen.
Abdeckrechnungen wiederum dienen dazu, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu verschleiern. Sie wirken auf den ersten Blick legal, verschleiern jedoch den tatsächlichen Leistungsaustausch, zum Beispiel um Steuerabgaben zu umgehen oder illegale Arbeitnehmer zu beschäftigen.
Beispiel: Ein Bauunternehmer erhält von einem anderen Unternehmer eine Rechnung, der keine Leistung zu Grunde liegt. Eine Zahlung erfolgt tatsächlich nicht. Die Gelder vermeintlichen Zahlungen stehen insoweit nach der Auffassung der Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung und Schwarzlohnabreden zu erfüllen.
2. Die strafrechtlichen Konsequenzen
Die Verwendung von Schein- und Abdeckrechnungen erfüllt regelmäßig den Tatbestand der Steuerhinterziehung gemäß § 370 Das betrifft sowohl die Ertragsteuern als auch die Lohnsteuern.
Ferner ist regelmäßig der Tatbestand des § 266 a StGB Vorenthalten von Arbeitgeberbeiträge erfüllt.
Die deutsche Rentenversicherung erhebt die Arbeitgeberbeiträge regelmäßig nach, die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens wird dadurch- abseits von den strafrechtlichen Konsequenzen- oftmals erheblich gefährdet.
Praxisbeispiel: Ein Bauunternehmen akzeptiert eine Abdeckrechnung und setzt die vermeintlichen Kosten als Betriebsausgaben ab. In einer Steuerprüfung wird der Schwindel aufgedeckt. Der Unternehmer muss nicht nur die hinterzogenen Steuern nachzahlen, sondern auch hohe Zinsen und empfindliche Strafen hinnehmen.
3. Steuerlichen Konsequenzen
Die steuerlichen Konsequenzen von Schein- und Abdeckrechnungen sind erheblich. Sobald eine Scheinrechnung entdeckt wird, wird der entsprechende Betrag als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe eingestuft, was oft zu Nachzahlungen führt. Darüber hinaus können die Finanzbehörden den Steuerpflichtigen mit Zinsen und Strafen belasten, die sich erheblich summieren können.
Besonders problematisch ist, dass die Finanzämter oft auch nach Jahren noch Rückforderungen stellen können, wodurch zusätzliche finanzielle Risiken entstehen. Soweit eine Gesellschaft die Forderungen nicht begleichen kann, droht die persönliche Inanspruchnahme der Geschäftsführung.
4. Weitere Haftung
Zu der Haftung für rückständige Steuern tritt regelmäßig die Haftung gegenüber den gesetzlichen Krankenversicherungen als Einzugsstelle.
Tipp: Sollten Sie bereits mit Ermittlungen konfrontiert sein, ist schnelles Handeln gefragt. Regelmäßig kann nur die frühzeitige Konsultation eines spezialisierten Anwalts dazu beitragen insbesondere steuerliche Probleme einzudämmen.
LFR Wirtschaftsanwälte – Ihre Partner bei Wirtschaftsstrafrecht und Steuerrecht
Über die Autorin:
Frau Elisa Roggendorff ist Rechtsanwältin und Steuerberaterin bei LFR Wirtschaftsanwälte. Sie berät Unternehmen umfassend im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und Steuerrechts und verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Unternehmern, die in das Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten sind. Frau Roggendorff unterstützt Sie nicht nur bei der strafrechtlichen Verteidigung, sondern auch in allen Fragen der Steueroptimierung und Compliance.
Unsere Expertise:
LFR Wirtschaftsanwälte hat sich auf die Verteidigung von Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert. Wir begleiten unsere Mandanten durch steuerstrafrechtliche Ermittlungen und helfen dabei, Präventionsmaßnahmen zu implementieren, um strafrechtliche Risiken zu minimieren. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir sind Ihr verlässlicher Partner in wirtschaftsrechtlichen Krisensituationen.
Weitere Informationen unter: Wirtschafts- und Steuerstrafrecht - LFR Wirtschaftsanwälte (lfr-law.de)
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