Schiffsfonds generell nicht zur Altersvorsorge geeignet – Schadensersatz wegen Falschberatung

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Dass Beteiligungen an Schiffsfonds keine sichere Geldanlage sind, haben Millionen von Anlegern in den vergangenen Monaten erlebt. Mehrere hundert Insolvenzen bei Schiffsfonds sprechen eine deutliche Sprache. Das Landgericht Itzehoe hat nun mit klaren Worten bestätigt, dass Schiffsfonds spekulative Geldanlagen sind, die zur Altersvorsorge generell ungeeignet sind. (Urteil vom 6. Oktober 2016, Az.: 7 O 236/13).

Der Fall vor dem Landgericht Itzehoe war ein geradezu klassisches Beispiel für fehlgeschlagene Beteiligungen an Schiffsfonds. Auf Empfehlung eines Anlageberaters hatte der Kläger sich an zwei Schiffsfonds beteiligt. Im Gespräch hatte er u. a. ausdrücklich erklärt, dass es nur an einer sicheren Geldanlage zur Altersvorsorge interessiert sei. Ihm erging es wie so vielen anderen Schiffsfonds-Anlegern. Die Beteiligungen verliefen enttäuschend und schließlich machte er Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung geltend.

Das LG Itzehoe gab der Klage weitgehend statt. Der Kläger sei falsch beraten worden. Schiffsfonds böten hohe Chancen aber noch größere Risiken, die vielfältige Ursachen haben können. Daher seien sie hochspekulativ und grundsätzlich nicht zur Altersvorsorge geeignet. Die durch die weltweite Finanzkrise 2008 ausgelöste Krise der Schifffahrt sei keineswegs ein neuartiges Phänomen. Vielmehr habe es vergleichbare schwere Krisen immer schon gegeben. In der Branche werde daher auch von einem zehnjährigen „Schweinzeyklus“ zwischen Boom und Zusammenbruch gesprochen. Zudem sei bei Schiffsfonds auch die Sachsubstanz zur Absicherung des Kapitals nicht gegeben, da der Preis für die Schiffe ebenfalls stark von der konjunkturellen Entwicklung abhängig und in Krisenzeiten häufig nur der Schrottwert zu erzielen sei.

Über den hochspekulativen Charakter und die Risiken von Schiffsfonds müssen die Anleger im Zuge einer anleger- und anlagegerechten Beratung informiert werden. Insbesondere seien Schiffsfonds nur für Anleger geeignet, die Erfahrungen mit Beteiligungen haben und bereit sind, die Risiken einzugehen, so das Gericht.

„Es lässt sich immer wieder feststellen, dass bei der Vermittlung von Schiffsfonds die Risiken verschwiegen wurden und die Beteiligungen auch zur Altersvorsorge empfohlen worden. Anleger, die über Risiken wie das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung oder Möglichkeit des Totalverlusts im Unklaren gelassen wurden, haben daher häufig gute Aussichten, Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung durchsetzen zu können“, sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei der Kanzlei AJT in Neuss.

Mehr Informationen: www.ajt-neuss.de/kapitalanlagerecht

 


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