Schleswig Holstein - bald das Las Vegas Deutschlands? Aktuelles in Sachen Glücksspielrecht

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Im vergangenen Jahr entschied der Europäische Gerichtshof, dass der für das deutsche Glücksspielrecht einschlägige Glücksspielstaatsvertrag gegen europäisches Recht verstößt. Der Glücksspielstaatsvertrag unterlaufe mit dem staatlichen Glücksspiel-Monopol sein selbst erklärtes Ziel, die Spielsucht einzudämmen.

Seither besteht auf dem Gebiet des Glücksspielrechts eine äußerst unbefriedigende Rechtsunsicherheit, die 15 der 16 Bundesländer nunmehr dazu veranlasst hat, sich auf einen neuen - vorgeblich liberaleren - Staatsvertrag zu verständigen. Doch auch dieser Entwurf fiel jetzt infolge der vorgesehenen äußerst strengen Vorgaben in Brüssel durch. Die zuständige EU-Kommission hat der Bundesregierung mitgeteilt, dass bezüglich des Entwurfes „erhebliche Bedenken" bestünden.

Einzig Schleswig-Holstein geht einen anderen Weg: Die norddeutsche Regierung will vom Boom der Internet-Glücksspiele profitieren und hat einen eigenen, vorbildlichen und für Deutschland ungewohnt liberalen „Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)" vorgelegt. Für den Fall, dass die übrigen Bundesländer nicht mit dem Entwurf Schleswig-Holsteins mitziehen, wurde angekündigt, für Schleswig-Holstein „zügig nach der Sommerpause" ein eigenes Glücksspielgesetz zu verabschieden. Der beim schleswig-holsteinischen Landtag bereits im parlamentarischen Verfahren stehende Entwurf hat das EU-Notifizierungsverfahren ohne Beanstandung durchlaufen. Das Gesetz würde am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Diese Vorgehensweise ist möglich, da das Glücksspielrecht in Deutschland nach dem Grundgesetz im Wesentlichen Ländersache ist. Glücksspiel könnte also schon bald auch auf deutschem Boden legal angeboten werden. Jeder soll dann eine Lizenz für Glücksspiel beantragen können. Schleswig-Holstein beschreitet einen spannenden und für Glücksspielanbieter äußerst interessanten Weg. Bereits jetzt sollten sich Geschäftsleute deutschlandweit auf die neue Rechtslage einstellen und, getreu dem Motto „der frühe Vogel fängt den Wurm", den Grundstein für ein erfolgreiches Geschäftsmodell legen und strategische Maßnahmen für den Markt von morgen ergreifen - ohne hierbei den fragwürdigen Umweg über die Bahamas, Großbritannien oder Malta gehen zu müssen. Auch für Privatleute bieten Themen wie etwa das in einem anderen meiner Fachartikel behandelte Thema „Hausverlosungen" einen völlig neuen Reiz. Eine professionelle anwaltliche Beratung ist in jedem Fall unabdingbar.

Ich habe mich von Beginn an auf das Internetrecht spezialisiert und bin heute täglich und deutschlandweit mit Fallgestaltungen aus dem Bereich des Glücksspielrechts befasst. Gerne bin ich auch Ihnen bei der Ausarbeitung eines lupenreinen Glücksspielkonzeptes und entsprechender Teilnahmebedingungen/AGB sowie ggfs. bei der Gründung eines auf dem Gebiet des Glücksspielrechts tätigen Unternehmens behilflich. Sie erreichen mich telefonisch unter 0711 / 9356351 sowie per E-Mail. Richten Sie Ihre unverbindliche Anfrage an: info@anwalt-kunst.de



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