Schnell Schmerzensgeld bekommen!

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Schmerzensgeld-Klagen sind oft eine langwierige Angelegenheit. Viele Opfer verzichten deshalb von vornherein, sie wollen nicht für ein paar hundert Euro Monate, manchmal Jahre, an das Geschehene erinnert werden. Aus gutem Grund. Ein Beispiel:

Vor wenigen Tagen wurde das Urteil der Klage einer Mutter gesprochen, sie war in eine schwere, depressive Krise geraten, nachdem ihr 22-jähriger Sohn Mitte August 2012 beim Baden von einem Jetski überfahren wurde. Der 26-jährige Fahrer hatte im Prozess angegeben, den Anderen aufgrund von Sonnenreflexen auf dem Wasser erst zu spät gesehen zu haben. Eine sicher wahrheitsgemäße Aussage, mit der er seine Teilschuld einräumte, schließlich gilt auch im Wasserverkehr: Die Geschwindigkeit ist den Sichtverhältnissen anzupassen. Die Forderung nach Schmerzensgeld war also berechtigt. Jedoch: Die Klage, ein zivilrechtlicher Prozess, dauerte inklusive aller Instanzen über dreieinhalb Jahre. Während dieser ganzen Zeit, den vielen Gerichtsterminen, Befragungen, Verhandlungen, war die Frau der ständigen Konfrontation mit Unglück und Täter ausgesetzt. Und was kam nun am Ende dabei heraus? Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg willigte ihr gerade einmal 10.000 Euro zu. In der Berufung minderte es damit den, sowieso schon vergleichsweise geringen Betrag aus der Vorinstanz um 4.000 Euro.

War es das alles wert?

Was die meisten gar nicht wissen: Der Gesetzgeber hat für solche Fälle die Möglichkeit geschaffen, Schmerzensgeld gleich im Strafprozess mit einzufordern, also ohne gesonderten, oftmals langwierigen Zivilrechtsprozess. „Adhäsionsverfahren“ nennt sich diese enorme Vereinfachung. Dabei zugesprochene Summen sind bindend, sie können lediglich gemeinsam mit der Strafe einmalig angefochten werden.

Mein dringender Tipp: Nutzen Sie diesen Weg, er bringt ausschließlich Vorteile. Gern kümmert sich meine Kanzlei in einem anstehenden Strafprozess um Schmerzensgeldforderungen, wir haben bereits zahlreiche Adhäsionsverfahren gleichermaßen zügig wie erfolgreich bestritten.

Ich wünsche Ihnen weiterhin recht viel Einfachheit im besten Sinne.

Ihr Fachanwalt für Strafrecht, Sozialrecht und Insolvenzrecht,
Gerhard Bahn

(Nachweis: OLG Oldenburg, AZ 13 U 69/15)


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