Schreiben Sie doch mal wieder Tagebuch
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Im Zeitalter der allgegenwärtigen SMS und E-Mail mutet diese Anregung vielleicht etwas antiquiert an. Aber sie ist durchaus ernst gemeint. Jüngere Menschen wissen möglicherweise gar nicht mehr was ein Tagebuch ist. Sie sollten nicht nur im Stadium der Verliebtheit Ihre geheimsten Gedanken und Sehnsüchte einem Tagebuch anvertrauen, sondern auch dann, wenn mit der einstigen Verliebtheit Schluss ist und z.B. die Streitigkeiten um das Umgangs- und Sorgerecht losgehen.
Sie können Ihrem Anwalt /Ihrer Anwältin hilfreiche Dienste erweisen, wenn Sie Aufzeichnungen z.B. darüber machen: wann waren welche Umgangszeiten, wie sind sie verlaufen, wurden Umgangstermine oder Zeiten nicht eingehalten, welche Besonderheiten, Auffälligkeiten gab es, waren Zeugen dabei, was wurde gesprochen, wie haben sich die Kinder verhalten, usw. Derartige Aufzeichnungen sind für Ihren Anwalt/Ihre Anwältin nicht nur im Familienrecht hilfreich, sondern in allen Rechtsbereichen, in denen Sie aufgefordert werden, auf den Tag genau Ereignisse aus der Vergangenheit zu rekapitulieren. Sie werden sicherlich schon selbst beobachtet haben, dass Sie bereits nach wenigen Tagen nicht mehr wissen, was einige Tage vorher passiert ist. Dies gilt umso mehr, wenn Sie als Zeuge oder Partei in einem gerichtlichen Verfahren erst Monate oder ein Jahr später genaue Auskunft über in der Vergangenheit liegende Vorgänge geben sollen. Haben Sie jedoch regelmäßige Aufzeichnungen gemacht, dann können Sie sich mit deren Hilfe die vergangenen Ereignisse mit genauen Angaben zu Einzelheiten wieder ins Gedächtnis rufen. In einem Schriftsatz macht es sich immer besser, wenn zu Behauptungen detaillierte Angaben geliefert werden können, anstatt sich nur in pauschale Aussagen zu flüchten.
Sie können umso besser anwaltschaftlich beraten und vertreten werden, je genauer Ihre Angaben gegenüber Ihrem Anwalt/Ihrer Anwältin sind.
Wenn Sie noch mehr Tipps erfahren möchten, ich berate Sie gerne:
Rechtsanwältin
Cordula Alberth
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