Schrottimmobilien - steuerliche Folgen eines zivilrechlichen Vergleichs mit der Bank

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Worum geht es ?

Im Rahmen der Kapitalanlage haben viele Anleger darlehensfinanzierte Immobilien zu überhöhten Preisen erworben, und den Kaufpreis teilweise oder zu 100 % über ein Darlehen finanziert. Im Rahmen der zivilrechtlichen Rückabwicklung des Kaufvertrages werden und wurden häufig durch die finanzierenden Banken Darlehensteile erlassen, um so den Rechtsstreit beizulegen.

Es stellt sich die Frage, ob der Darlehenserlass im Rahmen eines Vergleichs zur Beilegung eines Rechtsstreits steuererhöhend wirkt. Dieses hat das Finanzgericht Stuttgart zu Lasten der Steuerpflichtigen entschieden und den Teil des Erlasses als Einnahme des Klägers aus Vermietung und Verpachtung deklariert, weil dem Kläger durch den Vergleich seine Bankschulden zum Teil erlassen worden sind. Diese Erlasssumme sei im Streitjahr 2012 teilweise als Rückzahlung von Schuldzinsen zu werten, so das Finanzgericht, und erhöhe die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Das Finanzamt erhöhte daraufhin die Einkommenssteuerlast des Darlehensnehmers / Anlegers.

Der Anleger erhob fristgemäß gegen diesen für ihn negativen Steuerbescheid Einspruch, die Einspruchsentscheidung verlief nicht zugunsten des Klägers. Gegen die Einspruchsentscheidung wurde durch den Kläger / Anleger Klage erhoben. Das Finanzgericht Stuttgart hat der Klage stattgegeben.

Welche Auffassung vertritt das Finanzgericht Stuttgart?

Nach Auffassung des Finanzgerichtes rechtfertigt der Vergleich nicht die Annahme, die Bank habe dem Kläger überzahlte Schuldzinsen oder einen überhöhten Kaufpreis erstatten wollen. Der Vergleich habe die rechtliche Wirksamkeit der Darlehensverträge vielmehr bestätigt.

Gegen eine Rückabwicklung spreche auch, dass der Kläger nach wie vor Eigentümer der Eigentumswohnung sei. Der bloße Umstand, dass Hintergrund und Motiv der Vergleichsvereinbarung möglicherweise bestehende Schadenersatzansprüche gewesen sind, reicht nicht aus, anzunehmen die Bank habe mit dem Verzicht auch die weitere Geltendmachung der Darlehen Schadensersatzansprüche abgelten wollen.

Hierfür wäre erforderlich gewesen, dass die Bank die klageweise geltend gemachten Ansprüche dem Grunde nach anerkennt und eine Aufrechnung erklärt oder ein Verrechnungsvertrag geschlossen worden wäre. Dieses sei jedoch nicht der Fall. Das Finanzamt hat Revision beim BFH eingelegt. Wir berichten weiter.

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Anwaltskanzlei BONTSCHEV

Fachanwältin für Steuerrecht / Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht


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