Schrottimmobilien und überteuerte Darlehensverträge – So schützen Sie sich

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In den letzten Jahren haben viele Verbraucher negative Erfahrungen mit sogenannten Schrottimmobilien und überteuerten Darlehensverträgen gemacht. Dieser Rechtstipp erklärt, worauf Sie achten sollten und welche rechtlichen Schritte Ihnen zur Verfügung stehen, wenn Sie betroffen sind.

Was sind Schrottimmobilien?

Der Begriff Schrottimmobilie bezeichnet Immobilien, die zu überhöhten Preisen verkauft werden, obwohl ihr tatsächlicher Wert weit darunter liegt. Häufig handelt es sich dabei um sanierungsbedürftige oder minderwertige Objekte, die von unseriösen Verkäufern als sichere und rentable Anlage präsentiert werden. Die Käufer investieren oft ihr gesamtes Erspartes oder nehmen hohe Darlehen auf, um diese Immobilien zu erwerben, nur um später festzustellen, dass die Immobilie nicht die versprochene Rendite erbringt oder erheblich an Wert verliert.

Was sind überteuerte bzw. sittenwidrige Darlehensverträge?

Ein Darlehensvertrag kann als überteuert oder sogar sittenwidrig angesehen werden, wenn die Zins- und Rückzahlungsbedingungen des Kredits in einem auffälligen Missverhältnis zu den marktüblichen Konditionen stehen. Besonders häufig betrifft dies Darlehen, die zur Finanzierung von Schrottimmobilien aufgenommen wurden. Hierbei werden die Kreditnehmer oft von Banken oder Kreditvermittlern über den Tisch gezogen, indem sie ihnen Kredite zu unverhältnismäßig hohen Zinssätzen anbieten oder Zusatzkosten verheimlichen.

Ein Darlehensvertrag kann als sittenwidrig eingestuft werden, wenn:

  • Die Zinsen weit über dem Marktniveau liegen.
  • Die Rückzahlungsbedingungen unangemessen streng oder nachteilig sind.
  • Der Kreditgeber bewusst die Unerfahrenheit oder finanzielle Notlage des Kreditnehmers ausnutzt.

Was können Sie tun, wenn Sie betroffen sind?

Wenn Sie den Verdacht haben, eine Schrottimmobilie erworben oder einen überteuerten bzw. sittenwidrigen Darlehensvertrag abgeschlossen zu haben, sollten Sie unbedingt rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Hier sind einige Maßnahmen, die Sie ergreifen können:

  1. Rechtsanwalt konsultieren: Lassen Sie Ihren Immobilienkauf und den dazugehörigen Darlehensvertrag von einem spezialisierten Anwalt prüfen. Dieser kann einschätzen, ob es sich um eine Schrottimmobilie oder einen sittenwidrigen Vertrag handelt und welche Ansprüche Ihnen zustehen.

  2. Rückabwicklung des Kaufvertrags: In einigen Fällen ist es möglich, den Kaufvertrag rückgängig zu machen und Ihr Geld zurückzufordern, wenn nachgewiesen wird, dass der Verkäufer bewusst falsche Angaben gemacht hat oder der tatsächliche Wert der Immobilie verschwiegen wurde.

  3. Anfechtung des Darlehensvertrags: Wenn Ihr Darlehensvertrag als sittenwidrig eingestuft wird, kann dieser möglicherweise angefochten werden. In solchen Fällen können Sie den Vertrag für nichtig erklären lassen, was bedeutet, dass Sie möglicherweise nur den ursprünglichen Kreditbetrag zurückzahlen müssen, ohne die überhöhten Zinsen.

  4. Schadensersatzforderungen: Neben der Anfechtung des Vertrags können Sie auch Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer der Immobilie oder den Kreditgeber geltend machen.


Der Erwerb von Immobilien und die Aufnahme von Darlehen sollten immer sorgfältig geprüft werden. Schrottimmobilien und überteuerte Darlehensverträge können zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Sollten Sie bereits betroffen sein, zögern Sie nicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und mögliche Verluste zu minimieren.


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