Schufa löscht Eintrag der Atlas Inkasso Ltd. & Co. KG

  • 3 Minuten Lesezeit

„Manch­mal brin­gen ein­fa­che Schrei­ben an die Schu­fa Hol­ding AG doch et­was", kommen­tiert Rechts­an­walt Dr. Sven Tintemann sei­nen neues­ten Er­folg in Sa­chen Löschung von Schu­fa-Negativeinträgen. Der auf das Schu­fa-Recht spe­zia­li­sier­te An­walt hat­te sich mit ei­nem ein­fa­chen Schrei­ben an di­e Schu­fa Hol­ding AG ge­wandt und dieser da­rin den Schrift­wech­sel mit der ein­tra­gen­den At­las In­ka­sso Ltd. & Co. KG über­las­sen. Hie­rin hat­te er u. a. ge­rügt, dass ei­ne For­de­rung ge­gen sei­nen Man­dan­ten dop­pelt ein­ge­tra­gen wur­de und zwar un­ter zwei ver­schie­de­nen Kon­to­num­mern. Hier­zu hat­te er auf das Ur­teil des Kam­mer­ge­richts ver­wie­sen, wel­ches die Kanz­lei Dr. Schulte und Part­ner Rechts­an­wäl­te eben­falls er­strit­ten hat­te, sei­ner­zeit je­doch ge­gen die Deut­sche Postbank AG. Die Ent­schei­dung ist in der „Ver­brau­cher und Recht 2012" ab Sei­te 367 ver­öf­fent­licht und kom­men­tiert. Weitere Informationen über den Fall erhalten Sie auch unter: www.dr-schulte.de/sven-tintemann/pressemitteilungen-2012/doppelter-schufa-eintrag-kammergericht-weist-berufung-der-deutschen-postbank-ag-ab

Auswirkung Doppeleintrag auf den Basisscorewert

Auf die­ses Schrei­ben hin zeig­te sich die Schu­fa so­fort ein­sich­tig und lösch­te ei­ne der be­ste­hen­den Doppel Eintragungen in ih­rem Da­ten­be­stand. Vielfach wird voreilig bei der Lancierung von Schufa-Negativeinträgen bei der Schufa-Holding AG vorgegangen. Unter Umständen haben die Betroffenen keine Kenntnis von den bestehenden Forderungen und sind überrascht, sobald sie davon erfahren. Ein negativer Schufa-Eintrag verursacht nicht absehbare Auswirkungen. Für die Betroffenen wirkt sich ein Schufa-Eintrag von kleinen wirtschaftlichen Einschränkungen bis zur wirtschaftlichen Handlungsunfähigkeit aus. Die Erfahrungen ihrer Mandanten geben den Experten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner im Umgang mit negativen Schufa-Einträgen in der Angelegenheit recht und nunmehr lässt sich auch nachweisen, dass ein Doppeleintrag nicht nur eine Irreführungsgefahr beinhaltet, sondern auch tatsächlich bei der Schufa zu einer Reduzierung des Basisscorewertes führt.

Der Fach­an­walt für Bank- und Ka­pi­tal­markt­recht Dr. Sven Tintemann kom­men­tiert dies wie folgt: „Dop­pe­lein­trä­ge sind nach meh­re­ren Ur­tei­len un­ter­schied­li­cher Ge­rich­te nicht zu­läs­sig. Dies hat sich auch in dem hier vor­lie­gen­den Negativeintrag aus­ge­wirkt."

Leider passiert es immer wieder, dass Forderungen bei der Schufa doppelt eingetragen werden. Das kann dann der Fall sein, wenn ein Unternehmen seinen Namen ändert oder wenn eine Inkassostelle tätig wird und die Forderung entweder im eigenen Namen oder auch im Namen des Auftraggebers als Abwickler einträgt. Hier ist nunmehr eine wichtige Rechtsfrage geklärt, weitere Unklarheiten bleiben jedoch gerade in der sogenannten Inkassokonstellation bestehen.

Erst kürz­lich war ein Ar­ti­kel von Rechts­an­walt Dr. Tintemann in der Ver­brau­cher und Recht ­Aus­ga­be Ju­li 2013 er­schie­nen, der den Ti­tel „Zur Rechts­wid­rig­keit dop­pel­ter Negativeinträge bei der Schu­fa Hol­ding AG" trägt. Die in dem Ar­ti­kel ge­schil­der­te  Rechts­auf­fas­sung scheint sich nun mehr und mehr durch­zu­set­zen, so­gar bei der Schufa.

V.i.S.d.P.

Dr. Sven Tintemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner unter 030 - 715 206 70

www.dr-schulte.de



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte

Beiträge zum Thema