Schufa-Score und Schufa-Eintrag dürfen nicht alleine zur Ablehnung von Darlehen, Versicherungen, Verträgen etc. führen.

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Was ist passiert und über was hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden?

In einer bahnbrechenden Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Praktiken der SCHUFA Holding AG in Bezug auf Scoring und Vertragsabschlüsse als unzulässig erklärt. Die Urteile in den Rechtssachen C-634/21, C-26/22 und C-64/22 haben weitreichende Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Verbraucherdaten in Deutschland und der gesamten EU zukünftig verarbeitet und verwendet werden dürfen.


Das Scoring der Schufa und die DSGVO

Die SCHUFA verwendet ein automatisiertes Verfahren zur Berechnung des sogenannten "Schufa Scores", das auf einer Vielzahl von Verbraucherinformationen basiert. Dieser Score wird in der Regel alle drei Monate neu berechnet und dient als Indikator für die Kreditwürdigkeit einer Person.

Der EuGH hat jedoch festgestellt, dass dieses Verfahren gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. Insbesondere fällt die Erstellung des Score-Wertes unter Art. 22 Abs. 1 DSGVO, der automatisierte Entscheidungen im Einzelfall grundsätzlich verbietet.Die Entscheidung des Gerichts basiert auf der Ansicht, dass die aktuelle automatisierte Berechnung des Scores gegen die DSGVO verstößt

Dies bedeutet zwangsläufig, dass alle Anbieter wie Banken, Versicherungen, Mobilfunkanbieter, Energieversorger etc., die sich für den Vertragsabschluss auf den Schufa-Score beziehen, diesen zukünftig nicht mehr alleine als Ablehnungsgrund benennen können. Es muss eine individuelle Prüfung erfolgen.

Der EuGH hat zudem festgestellt, dass die Schufa ihre Berechnungsmethoden offenlegen muss, um den Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, die Genauigkeit ihrer Scores zu überprüfen.


Auswirkungen der Entscheidung für zukünftige Vertragsabschlüsse und Verträge

Die Entscheidungen des EuGH haben weitreichende Auswirkungen auf die Praktiken der SCHUFA, anderer Auskunfteien aber auch Banken, Versicherungen, Mobilfunkanbieter, Energieversorger etc. 

Schufa und andere Auskunfteien

Die Urteile des EuGH stellen klar, dass die Verwendung von Scoring und die Speicherung von Daten den Bestimmungen der DSGVO unterliegen. Darüber hinaus betonen sie die Bedeutung des Datenschutzes und der Transparenz bei der Verarbeitung von Verbraucherdaten. Sie unterstreichen die Notwendigkeit, dass Auskunfteien ihre Berechnungsmethoden offenlegen und sicherstellen, dass ihre Praktiken den Datenschutzbestimmungen entsprechen. Die Entscheidungen des EuGH sind ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte und zur Gewährleistung eines fairen und transparenten Umgangs mit Verbraucherdaten. Sie senden ein starkes Signal an alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, dass sie die Datenschutzbestimmungen einhalten müssen.

Faktisch entkräften Sie den Schufa-Score erheblich (und damit auch Schufa-Einträge).

Banken und Finanzdienstleister

Banken, Sparkassen und Finanzdienstleister sind traditionelle Vertragspartner der SCHUFA und nutzen ihre Informationen zur Beurteilung der Bonität von Kunden. Nach dem EuGH-Urteil dürfen sie jedoch das SCHUFA-Scoring nicht mehr als einzigen Grund für die Ablehnung eines Kreditvertrags heranziehen. Dies könnte dazu führen, dass Banken ihre Kreditvergabeverfahren überdenken und stärker auf andere Faktoren wie Einkommen, Beschäftigungsstatus und bestehende finanzielle Verpflichtungen achten müssen.

Insbesondere können hier falsche Entscheidungen bei der Kreditvergabe zu weitreichenden wirtschaftlichen Konsequenzen führen.

Versicherungen

Versicherungsunternehmen nutzen die SCHUFA-Informationen, um das Risiko von Schadensfällen zu bewerten. Nach dem EuGH-Urteil dürfen sie jedoch nicht mehr allein aufgrund eines negativen SCHUFA-Scores einen Versicherungsvertrag ablehnen. Sie müssen andere Faktoren wie das Alter des Kunden, seinen Gesundheitszustand und sein Verhalten in der Vergangenheit berücksichtigen.

Mobilfunkanbieter, Energieversorger u. a.

Mobilfunkanbieter, Energeiversorger u. a. haben in der Vergangenheit oft Vertragsdaten an die SCHUFA weitergegeben, was zu rechtlichen Auseinandersetzungen geführt hat. Nach dem EuGH-Urteil dürfen sie einen Handyvertrag nicht mehr allein aufgrund eines negativen SCHUFA-Scores ablehnen. Sie müssen andere Faktoren wie die bisherige Zahlungshistorie des Kunden und seine Nutzungsgewohnheiten berücksichtigen.

Ansonsten können schlimmstenfalls Schadensersatzansprüche drohen.



Fazit

Die Entscheidung des EuGH hat weitreichende Auswirkungen auf die Vertragspraktiken in verschiedenen Branchen. Sie stärkt die Rechte der Verbraucher und verlangt von Unternehmen, Banken und Versicherungen, dass sie eine ausgewogenere Beurteilung der Bonität ihrer Kunden vornehmen. Dies könnte zu faireren Vertragsbedingungen und einem stärkeren Schutz der Verbraucherdaten führen.

Zudem werden diese Urteile die Vergabe und Beurteilung von Verträgen maßgeblich verändern und beeinflussen.




Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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