Schuldverschreibungsgläubiger der Deikon GmbH

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Am 03.09.2012 hat die Deikon GmbH nach der fehlgeschlagenen Sanierung Insolvenz angemeldet.

Es waren drei Anleihen herausgegeben worden. 20.000.000 € wurden in der ersten Anleiheemission, weitere 20.000.000 € wurden in der zweiten und 30.000.000 € wurden in der dritten Anleiheemission begeben. Im März 2006 war ein Börsengang geplant, der aber mangels Interesse abgebrochen werden musste. Es wurde dann ein Swap über 70.000.000 € abgeschlossen. Er sollte ab 2016 Gewinne bringen.

Die Inhaber der Schuldverschreibungen mussten davon ausgehen, dass die Anleihen dinglich gesichert waren. Sie sollten daher vorsorglich Ansprüche auch aus abgesondertem Recht anmelden. Hierbei handelt es sich um die Sicherungen durch die Grundpfandrechte aus den zahlreichen Immobilien.

Schuldverschreibungen sind komplexe Finanzinstrumente. Dieses begründet umfassende Verhaltenspflichten des Anbieters in Bezug auf die Geeignetheit für den privaten Anleger. Aufgeklärt werden musste beim Erwerb darüber, dass bei Schuldverschreibungen eine Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital durch Beschluss möglich ist und gerade bei swap-basierten Konzepten wie vorliegend Nachschusspflichten und Nachzahlungen wegen verdeckter Sacheinlage Gegenstand eines Verlustrisikos sein konnten.

Geschädigte können sich unter der Telefonnummer 0421/321121 oder bei dem 24-h-Dienst unter 0172/4107745 melden, Interessensgemeinschaft der Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen. Möglich ist auch eine Meldung per SMS unter 0172/4107745 mit dem Stichwort „Schuldverschreibungen". Es erfolgt dann Rückruf.


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