Schulenberg Schenk | Abmahnung für I-ON NEW MEDIA – was tun?

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Lesen Sie hier, was bei einer Abmahnung von Schulenberg Schenk für die I-ON NEW MEDIA zu tun ist und welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.

Die renommierte Hamburger Anwaltskanzlei Schulenberg Schenk ist von dem Filmrechteinhaber I-ON NEW MEDIA aus Köln mit der Verfolgung des illegalen Filesharings des Films „Dinner For One - Eine mörderische Party" beauftragt.

Was tun nach Erhalt der Abmahnung?

I-ON NEW MEDIA verlangen eine unbegrenzt bindende strafbewehrte Unterlassungserklärung von dem Abgemahnten. Eine solche sollte man - unbedingt abgeändert! - abgeben. Andernfalls kann es zu einer sehr teueren einstweiligen Verfügung kommen, wie sie uns momentan vorliegt. Das Landgericht Düsseldorf hat einen Mandanten von uns dazu verurteilt, es zu unterlassen, den Film „Dinner for one - eine mörderische Party" ohne Einwilligung der Antragstellerin im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Der Streitwert ist mit EUR 20.000,00 angesetzt, so dass sich alleine Anwaltskosten für dieses Verfahren von EUR 859,80 sowie Gerichtskosten von EUR 432,00 ergeben. Hinzu kommen Kosten und Schadensersatz für die Abmahnung. Diese Kosten kann man größtenteils verhindern, indem man eine entsprechende Unterlassungserklärung fristgerecht abgibt.

Haftet der Anschlussinhaber stets auch für Mitbewohner?

Nicht unbedingt! Die Rechtsprechung vermutet zunächst die Täterschaft des Anschlussinhabers zwar zunächst. Allerdings ist die Vermutung bereits dann widerlegt, wenn weitere Personen (z. B. Partner, Kinder, Mitbewohner, Mieter) sich den Internetanschluss über LAN oder WLAN teilen. Somit entfällt auch die Täterhaftung und folglich der Schadensersatzanspruch. Anwaltskosten muss der Anschlussinhaber auch nur dann bezahlen, wenn die sog. Störerhaftung des Anschlussinhabers wegen des Bereitstellens des Internets vorliegt. Die Störerhaftung scheidet aus, denn der Anschlussinhaber die Mitbenutzer belehrt und überprüft hat. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

Wie geht es nun weiter?

Ein spezialisierter Anwalt kennt die aktuellen Urteile und kann Sie kompetent vertreten. Überlassen Sie die Sache uns. Keinesfalls sollten Sie sich selbst an die Abmahnkanzlei wenden, hierbei passieren meist Fehler.

Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen, darunter unzählige Abmahnungen von Schulenberg Schenk.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

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Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist ein seit 5 Jahren auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen tätiger und erfahrener Anwalt. Er hat über 17.000 Filesharing-Opfer vertreten.


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